Steuerverwaltung
15.11.2024

Portalpflicht bei der Mehrwertsteuer ab Januar 2025 - eMWST

Portalpflicht bei der Mehrwertsteuer ab Januar 2025 – eMWST

Die Kommunikation zwischen Behörden und Unternehmen erfolgt gemäss E-Government-Gesetz (E-GovG) ausschliesslich digital. Entsprechend wurde an der Medienmitteilung der Regierung vom 30. Oktober 2024 informiert und die notwendigen Basisdienste sowie das neue eMWST-Portal vorgestellt.

Ab Januar 2025 ist die Abwicklung sämtlicher Mehrwertsteuergeschäfte (An- und Abmeldung, Abrechnungen inkl. Korrekturen, Antragswesen, Kontoinformationen und Kommunikation) obligatorisch über das neue eMWST-Portal (https://mwstportal.li – gültig ab Januar 2025) vorzunehmen.

Die bisherige Möglichkeit der elektronischen Einreichung der Abrechnungen wird durch das neue eMWST-Portal abgelöst. Bestehende lilog-Konten für die Anmeldung bei der eMWST können nicht mehr verwendet werden. Die hinterlegten Vollmachten zur Nutzung der bestehenden e-MWST-Lösung verlieren ihre Gültigkeit.

Alle MWST-Abrechnungen und Anträge, die sich in Papierform im Umlauf befinden, werden von der Steuerverwaltung bis 30. Dezember 2024 angenommen. Ab Januar 2025 ist die einzig zulässige Einreichungsart das neue eMWST-Portal. Bitte beachten Sie, dass die MWST-Abrechnungen - M12/2024, S2/2024, Q4/2024 - nicht mehr in Papierform zugestellt werden.

Voraussetzungen zur Nutzung des neuen eMWST-Portals sind nachstehende Basisdienste der Liechtensteinischen Landesverwaltung:

Schritt 1: eID.li - Beantragen

Mit der eID.li weisen Sie sich sicher bei der Nutzung von Online-Diensten aus. Ausführliche Informationen zum Erhalt und zur Nutzung der eID.li finden Sie unter https//eid.li. Fragen im Zusammenhang mit der eID.li sind direkt an das Ausländer- und Passamt (info.apa@llv.li) zu richten.

Schritt 2: eVertretung – Aktivieren – Vertretungen erstellen - Service auswählen

Elektronische Services können nur mit einem aktivierten eVertretungs-Konto genutzt werden. Voraussetzung zur Aktivierung der eVertretung ist die eID.li. Weitere Informationen für im Handelsregister eingetragene Gesellschaften sind auf der Homepage des Amtes für Justiz veröffentlicht (https://aju.llv.li). Fragen in diesem Zusammenhang sind via Email an das Amt für Justiz zu stellen (evertretung.aju@llv.li).

Bei nicht durch das Handelsregister verwalteten Unternehmen (z.B. Personengesellschaften, ausländische Unternehmen), müssen die befugten Organe vorgängig prüfen, ob das Unternehmen in der eVertretung aufscheint. Sollte dies nicht der Fall sein, haben sie den „ Antrag auf Aktivierung zur Nutzung der eVertretung betreffend eMWST-Portal“vorab einzureichen.

Mittels eVertretung können Sie die Berechtigungen für die Nutzung der Services eMWST und eZustellung an weitere Personen zuteilen. eZustellung ermöglicht es über eine sichere Plattform digitale Dokumente mit Rechtsmittelbelehrung nachweisbar zu empfangen. Dabei wird der ePostPlus-Dienst der Liechtensteinischen Post als Basisdienst verwendet. Fragen im Zusammenhang mit dem ePostPlus-Dienst können direkt an die Liechtensteinische Post (info@post.li) gestellt werden.

Schritt 3: eMWST-Portal – Anmelden und Nutzen

Das eMWST-Portal umfasst alle massgeblichen Online-Geschäfte der Mehrwertsteuer. Die Nutzung des eMWST-Portals ist kostenlos.

Hinweis für Steuerpflichtige, die einzig für die Bezugsteuerpflicht registriert sind:

Die Ihnen zugeteilte Registernummer wird per 1. Januar 2025 inaktiv gesetzt. Bezugsteuerpflichtige müssen im eMWST-Portal den Antrag „Anmeldung Bezugsteuer“ auswählen und einreichen. Neu werden keine Abrechnungsformulare mehr für die Bezugsteuer automatisch zur Verfügung gestellt. Es gibt jedoch die Möglichkeit, eine jährliche Erinnerung via E-Mail in „mein Konto“ auf dem eMWST-Portal einzurichten.

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