Steuerverwaltung
09.10.2024

Portalpflicht bei der Mehrwertsteuer ab Januar 2025 - eMWST

Gestützt auf das E-Government-Gesetz (E-GovG) erfolgt die Kommunikation zwischen Behörden und Unternehmen ausschliesslich digital.

Ab Januar 2025 erfolgt auch die Abwicklung sämtlicher Mehrwertsteuergeschäfte obligatorisch über das neue eMWST-Portal. Dazu gehören die An- und Abmeldung, die Abrechnungen inkl. Korrekturen, das Antragswesen sowie die Kontoinformationen und Kommunikation.

Die bisherige Möglichkeit der elektronischen Einreichung der Abrechnungen wird durch das neue Portal abgelöst. Bestehende lilog-Konten für die Anmeldung bei der eMWST können nicht mehr verwendet werden.

Voraussetzungen zur Nutzung des neuen eMWST-Portals ist die eID.li (www.eid.li) sowie der Service eVertretung (www.aju.llv.li). Wir empfehlen Ihnen bereits heute eine eID.li zu beschaffen. Fragen im Zusammenhang mit der eID.li sind direkt an das Ausländer- und Passamt ([email protected]) zu richten. Informationen zur Nutzung der eVertretung sowie weiterer Informationen werden im November kommuniziert.

Das eMWST-Portal umfasst alle massgeblichen Online-Geschäfte der Mehrwertsteuer und die Nutzung ist kostenlos. Weitere Informationen folgen ab November 2024 auf www.stv.llv.li.