Schweizer Identitätskarte
Schweizer Identitätskarte
Schweizerische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Liechtenstein können beim Ausländer- und Passamt einen Antrag auf Ausstellung einer schweizerischen Identitätskarte (IDK) stellen. Dafür werden ein neues, biometrisches Passfoto nach CH-Norm, die alte Identitätskarte sowie der Heimatschein benötigt.
Schweizer Reisepass
Einen Schweizer Reisepass sowie das Kombi-Angebot (Pass und IDK) muss über die Schweizer Botschaft in Wien (das für Liechtenstein zuständige Konsularcenter) bestellt werden.
Das Bestellformular kann unter www.schweizerpass.ch ausgefüllt werden.
Achtung! Ist die Erfassung der Biometrie beim Migrationsamt in St. Gallen erwünscht, muss dies unter „Bemerkungen“ im Online-Formular entsprechend vermerkt werden.
Hotline Schweizerpass: 0800 820 008 (9-11 Uhr)
Migrationsamt in St. Gallen (Tel.: 058 2293631)
Gesetze
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EWR-Ausschuss - Kundmachung des Beschlusses Nr. 191/1999 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
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Gesetz über die Ausländer - AuG
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Heimatschriftengesetz
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Personenfreizügigkeitsgesetz; PFZG - Gesetz über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige
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Personenfreizügigkeitsverordnung; PFZV - Verordnung über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige
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Verordnung über das Einreise- und Visumsverfahren - VEV
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Verordnung über den Vollzug von Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht - ZVV
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Verordnung über die Einhebung von Gebühren im Ausländerrecht
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Verordnung über die Einhebung von Gebühren nach dem Heimatschriftengesetz
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Verordnung über die Integration von Ausländern - AIV
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Verordnung über die Zulassung und den Aufenthalt von Ausländern - ZAV
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Ansprechpersonen
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Liliane Marogg [email protected] +423 236 6158
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Michaela Nigg [email protected] +423 236 6159