Ausstellungsprozess

Liechtensteinische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland (davon ausgenommen sind in der Schweiz wohnhafte Liechtensteinische Staatsangehörige*) können eine Identitätskarte auch bei der zuständigen Schweizer Vertretung beantragen. Dafür muss mit der entsprechenden Schweizer Vertretung telefonisch oder per E-Mail ein Termin vereinbart werden. Die Kontaktdaten der Schweizer Vertretungen finden Sie hier.

Bei der Antragstellung im Ausland bei einer Schweizer Vertretung wird ein ausgefülltes Antragsformular benötigt:

Formular Antragsstellung im Ausland

Die Aufnahme des Passfotos und die Erfassung der Unterschrift werden bei der Schweizer Vertretung direkt in einer Erfassungsstation durchgeführt. Ein Passfoto muss nicht mitgebracht werden.

Die Schweizer Vertretung sendet diese Daten an das Ausländer- und Passamt, welches die Identitätskarte erstellt und an die Schweizer Vertretung weiterleitet. Die betroffene Person wird informiert, sobald der Identitätskarte abgeholt werden kann.

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

Erstmalige Ausstellung einer Identitätskarte:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Geburtsurkunde bei Erstantrag

Ersatzausstellung (Ablauf der Gültigkeitsdauer):

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • alter Reisepass

Verlust der Identitätskarte:

Ansprechpersonen