Trinkwassergewinnung
Das Amt für Umwelt übt die Aufsicht über die Trinkwassergewinnungsgebiete aus. Diese sind raumplanerisch geschützt. Informationen über Lage und Ausdehnung der Wasserschutzgebiete, Schutzzonen und Schutzareale sind nachfolgend dargestellt.
Die Gemeinden bauen und betreiben die Anlagen zur Trink-, Brauch- und Löschwasserversorgung.
Informationen über Herkunft, Behandlung und Beurteilung des Trinkwassers an ihrem Wohnort bekommen Sie unter:
Schutzzonen
Im Folgenden sind die Grundwasser- und Quellschutzzonen der Gemeinden als Orthophotos und Situationspläne mit den dazugehörigen Verordnungen abgelegt.
Übersichtsplan Grundwasser- und Quellschutzzonen
Grundwasserschutzareal “Äule-Neugüeter"
Grundwasserschutzzone und -areal „Rheinau“
Grundwasserschutzzone „Heilos“ Balzers/Triesen
Quellschutzzonen „Am Alpweg“,
„Wissa Stä“, „Egg“ und „Sattel“
Grundwasserschutzzone und -areal „Wiesen“
Grundwasserschutzzone „Unterau“
Quellschutzzone „Wisseler“, „Efiplanken“, „Tännlegarta“ und „Rudabach“
Grundwasserschutzareal
„Im Damm-Garnetsch-Undera Hälos“
Quellschutzzone „Balischguad“ und „Bim Brunna“
Quellschutzzone „I da Rieter“
Quellschutzzone „Wasserchopf“, Malbun
Grundwasserschutzzone „Neugut“
Grundwasserschutzareal „Neufeld“
Quellschutzzone „Schneeflucht“
Grundwasserschutzzonen „Oberau“ und „Spetzau“
Quellschutzzone am „Maurerberg“
Bezug Bewässerungswasser aus Hydranten
Die Liechtensteiner Wasserwerke stellen der Landwirtschaft Trinkwasser zur Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen zur Verfügung.
Das Merkblatt beschreibt das Vorgehen beim Wasserbezug aus Hydranten. Es wurde gemeinsam von den Wasserversorgern, dem Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (ALKVW) und dem Amt für Umwelt (AU) erstellt. Für den Antrag zum Wasserbezug aus Hydranten für die Bewässerung ist das Formular beim zuständigen Wasserwerk einzureichen.
Gesetze
Gewässerschutzgesetz (GSchG)Ansprechpersonen
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Elija Kind [email protected] +423 236 7594