Amtliche Schätzungen
Grundstücke und Gebäude in Liechtenstein können von der Schätzungskommission oder des/der Vorsitzenden der Schätzungskommission auf Antrag amtlich geschätzt werden.
Gemäss Schätzungsgesetz werden Schätzungen, welche ausschliesslich privaten Zwecken dienen, nicht von der Schätzungskommission vorgenommen.
Schätzungsorgane sind die Schätzungskommission und der/die Vorsitzende der Schätzungskommission. Die Schätzungskommission wird von der Regierung für eine Amtsdauer von vier Jahren bestellt und setzt sich aus dem/der Vorsitzenden und zwei Mitgliedern und deren Stellvertretung zusammen.
Nähere Informationen zur Schätzungskommission bzw. zur Besetzung der Schätzungskommission sind unter folgendem Link zu finden: Staatskalender
Der/die Eigentümer/in wird seitens des/der Vorsitzenden der Schätzungskommission über den Zeitpunkt der Schätzung benachrichtigt. Der Schätzung hat eine eingehende Besichtigung des Schätzungsobjektes durch das zuständige Schätzungsorgan vorauszugehen. Bei Schätzungen durch den/die Vorsitzende/n kann unter Umständen eine Besichtigung unterbleiben. Das zuständige Schätzungsorgan erstellt über die Schätzungsergebnisse ein Schätzungsprotokoll und teilt dem/der Antragsteller/in binnen 14 Tagen nach durchgeführter Schätzung die Schätzungsergebnisse schriftlich mit.
Vorsitzender der Schätzungskommission:
Karl Laternser
Brüel 36
9496 Balzers
Tel. +423 392 17 70
E-Mail: [email protected]