03. Juli 2024 - Eingeschränkte Verfügbarkeit ZSD

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, Aufgrund von Wartungsarbeiten sind die Onlinedienste der LLV am 03.07.2024 ab 19:00 Uhr bis ca. 20:00 Uhr nur eingeschränkt verfügbar. Wir danken für Ihr Verständnis Freundliche Grüsse Amt für Informatik

Was sind die Anforderungen?

Was sind die Anforderungen?

Das Gesetz vom 17. September 2008 über die Ausländer (Ausländergesetz; AuG), Landesgesetzblatt Nr. 311, Jahrgang 2008 trat am 1. Januar 2009 in Kraft und führte zu einigen Änderungen für Drittstaatsangehörige (alle Staaten mit Ausnahme der EWR-Staaten und der Schweiz). Hier die wichtigsten:

  • Für den Familiennachzug ist es erforderlich, bereits im Herkunftsland Deutsch auf einer einfachen Stufe, dem Niveau A1 zu lernen. Dies wird durch ein international anerkanntes Zertifikat belegt.
  • Für die Erteilung der Niederlassung ist es erforderlich, Deutschkenntnisse mit einem Zertifikat auf dem Sprachniveau A2 nachzuweisen und einen Staatskundetest zu absolvieren. Dafür kann die Niederlassung bereits nach 5 Jahren erteilt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Das Vorgehen wird in der Integrationsvereinbarung individuell vereinbart und festgelegt. (Art. 41 AuG).

Muster Integrationsvereinbarung

Bei Fragen wenden Sie sich an die Integrationsbeauftragte (Liliane Marogg) beim Ausländer- und Passamt (+423) 236 61 58.

Ansprechperson