Internationale Schwellenwerte

Die internationalen Schwellenwerte sind in der Kundmachung der Schwellenwerte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bzw. in der Kundmachung der Schwellenwerte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich der Sektoren definiert.
Oberhalb dieser Schwellenwerte sind öffentliche Aufträge je nach Zweckmässigkeit im offenen oder im nicht offenen Verfahren zu vergeben. Ausnahmebestimmungen für die zulässige Anwendung des Verhandlungsverfahren sind in Artikel 24 der Verordnung über das Öffentliche Auftragswesen geregelt.
Die internationalen Schwellenwerte sind grundsätzlich, je nach Typ des Auftraggebers, verschieden, siehe Kundmachungen der Schwellenwerte.

Auftraggeber im Bereich der Sektoren vergeben Aufträge je nach Zweckmässigkeit im offenen Verfahren, im nicht offenen Verfahren, im Verhandlungsverfahren, im wettbewerblichen Dialog oder im Rahmen einer Innovationspartnerschaft (Art. 33 Abs. 1 ÖAWSG).

Ansprechpersonen