Gesamtüberarbeitung Landesrichtplan
Die Regierung hat den aktuell gültigen Landesrichtplan im Jahr 2011 letztmals genehmigt. Im Juni 2021 genehmigte die Regierung die Gesamtüberarbeitung des Landesrichtplans und beauftragte das heutige Amt für Hochbau und Raumplanung mit der Projektleitung.
Die Überarbeitung des Landesrichtplans steht im Kontext der Ziele und Massnahmen des Regierungsprogramms 2021-2025, des Raumkonzepts Liechtenstein 2020, der Klimastrategie 2050 und des Mobilitätskonzepts 2030. Weiter sind die räumlichen Entwicklungsabsichten der Gemeinden in Bezug auf die Ziele und Strategien des Landes hin zu prüfen und in den Landesrichtplan in geeigneter Weise einzubinden. Ebenfalls gilt es, die Entwicklungsabsichten und Planungen der Nachbarregionen St. Gallen, Graubünden und Vorarlberg bei der Überarbeitung des Landesrichtplans zu berücksichtigen und die verschiedenen Planungen aufeinander abzustimmen. Der Landesrichtplan als zentrales und behördenverbindliches Planungsinstrument hat einen Planungshorizont von 25 Jahren. Der neue Landesrichtplan richtet sich somit auf das Jahr 2050 aus.
In diesen landesweiten und fachübergreifenden Prozess gilt es namentlich die Fachstellen des Landes, die Gemeinden sowie Vereine und Verbände aktiv in den Prozess einzubinden. Zu diesem Zwecke werden drei Foren durchgeführt. Der Prozess der Gesamtüberarbeitung des Landesrichtplans ist in drei Phasen unterteilt.
Die erste Phase beinhaltete das Zusammenstellen aller massgebenden Grundlagen und Planungen, die Zusammensetzung der einzelnen Organe sowie die Erarbeitung der Struktur und des Aufbaus des Landesrichtplans. Im zweiten Schritt werden die einzelnen Kapitel in den Grundzügen erarbeitet und dabei auch die wesentlichen strategischen Grundsatzfragen ausgelegt.
Am 6. Juli 2022 fand das erste Forum statt. Ziele des Forums waren die Interessensgruppen tiefergreifend über den Landesrichtplan zu informieren, der Raumplanung als öffentliche Aufgabe nachzukommen, Problemfelder zu erkennen und aufzunehmen sowie die Zusammenhänge zwischen Siedlung, Verkehr, Natur und Landschaft sowie weiterer Raumnutzungen zu diskutieren.
Am 23. November 2022 fand das zweite Forum statt. Die Interessensgruppen wurden über die Arbeiten der Projektleitung und des Lenkungsauschusses informiert. In Gruppenworkshops wurde die Raumentwicklungsstrategie des Landesrichtplans mit den globalen Entwicklungen, Herausforderungen und Zielsetzungen für das Land diskutiert. Im dritten Schritt erfolgt die Erarbeitung des Gesamtentwurfs (Text und Karte). Die zweite Phase umfasst im ersten Schritt die Zusammenstellung der im Landesrichtplan zu thematisierenden Inhalte sowie das Präzisieren des Richtplanaufbaus und der künftigen Zusammenarbeit Land – Gemeinden.
Die dritte Phase umfasst die öffentliche Vernehmlassung und Mitwirkung sowie die anschliessende Bereinigung und Schlussredaktion. Mit Beschlussfassung durch die Regierung wird die dritte Phase beendet und der neue Landesrichtplan genehmigt.