Kinderrechte

Alle Kinder haben ein Recht darauf, angemessen versorgt, gefördert und geschützt zu werden und sich am gesellschaftlichen Leben beteiligen zu können. Diese Grundrechte der Kinder sind in der Konvention der Vereinten Nationen über die Kinderrechte festgeschrieben.Liechtenstein hat die Kinderrechtskonvention 1996 ratifiziert. 

Die Kinderrechte und die Kinderrechtskonvention werden ausdrücklich im Kinder- und Jugendgesetz erwähnt. Das Amt für Soziale Dienste ist als Kinder- und Jugendbehörde in den verschiedensten Bereichen für die Umsetzung der Kinderrechte mitverantwortlich.

Liechtenstein erstattet als Vertragsstaat der Kinderrechtskonvention in regelmässigen Abständen Bericht an die zuständige Kommission der Vereinten Nationen. Die Länderberichte Liechtensteins sind auf der Homepage des Amtes für Auswärtige Angelegenheiten zu finden.

Der Kinder- und Jugendbeirat  (kijub) vertritt die Interessen von Kindern und Jugendlichen auf Landesebene. Er hat ein Recht auf Mitsprache bei politischen Entscheidungen von landesweiter Bedeutung für Kinder und Jugendliche. 

Die Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche (OSKJ) ist die Monitoringstelle zur Umsetzung der Kinderrechte und die Anlauf- und Beschwerdestelle in Kinder- und Jugendfragen. Sie ist seit Dezember 2016 in den Verein für Menschenrechte integriert.

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