Pflegefachfrau/Pflegefachmann
Tätigkeitsbereich
Der Tätigkeitsbereich umfasst die Gesundheits- und Krankenpflege. Sie pflegt insbesondere Kranke, Verunfallte und Behinderte.
Fachliche Eignung/ Weiterbildung
Die fachliche Eignung für die Ausübung des Berufs der Pflegefachfrau besitzt, wer mit einem Diplom den Abschluss einer mindestens dreijährigen Ausbildung an einer anerkannten Ausbildungsstätte für Gesundheits- und Krankenpflege nachweist.
Besonderheiten
Die Berufsausübungsbewilligung wird entsprechend der nachgewiesenen Ausbildung für einen bestimmten Fachbereich ausgestellt.
Die Pflegefachfrau darf diagnostische und therapeutische Verrichtungen nur nach Anordnung eines Arztes ausführen.
Bewilligungsverfahren und -voraussetzungen
Gemäss Gesundheitsgesetz Art. 7 ff sowie Gesundheitsverordnung Art. 60 bis 62.
Gesetze
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Gesundheitsgesetz
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Gesundheitsverordnung (GesV)
Externer Link
- Diese Gesetzgebung bildet zugleich die liechtensteinische Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. NR. L 255 vom 30.09.2005, S. 22).
Ansprechpersonen
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Wendula Matt [email protected] +423 236 7337