Arbeitgeber
Jeder liechtensteinische Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Arbeitnehmer gegen Unfälle (Berufs- und Nichtberufsunfälle) und Berufskrankheiten zu versichern.
Die obligatorische wie die freiwillige Versicherung gemäss dem Gesetz über die obligatorische Unfallversicherung werden durch die im Register der in Liechtenstein für die Durchführung der obligatorischen Unfallversicherung zugelassenen Versicherer durchgeführt. Der Arbeitgeber kann unter diesen frei wählen.
Einen kurzen Überblick über die Unfallversicherung in Liechtenstein bietet das Merkblatt "Die obligatorische Unfallversicherung" . Weitere Merkblätter sowie Formulare zur Sozialversicherung finden Sie im Online-Schalter .
Gesetze
Ansprechpersonen
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Stefan Tomaselli [email protected] +423 236 7344