Wie wird Kinder- und Jugendarbeit gefördert?
Bei der Landesförderung im ausserschulischen Bereich wird unterschieden zwischen Institutionen-, Personen- und Projektförderung. Diese Förderung betrifft die Offene wie die verbandliche Jugendarbeit.
Förderung von Einrichtungen und Verbänden
Die Stiftung Offene Jugendarbeit und anerkannte Verbände (z.B. Pfadfinder und Pfadfinderinnen) erhalten in der Regel Jahresbeiträge.
Personenförderung
Gefördert werden können:
- Aus- und Weiterbildung von ehrenamtlich Tätigen
- Ausbildungsträger für die Zurverfügungsstellung von Praktikums- und Ausbildungsplätzen
- Jugendleiterurlaub (siehe Merkblatt Jugendleiterurlaub)
Projektförderung
Es werden auch einzelne Aktivitäten in Form von Einzelbeiträgen gemäss Kinder- und Jugendförderungs-Beitrags-Verordnung (KJFBV) gefördert. Dazu gehören:
- Gruppenanimation
- Lager
- Internationaler Jugendaustausch und Jugendreisen
- Präventionsangebot
- Internationale Veranstaltungen, Tagungen, Konferenzen
- Weiterbildungsveranstaltungen
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Verordnung zur Kinder- und Jugendförderung.
Onlineschalter
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Antrag auf Jugendleiterurlaub (Sportbereich)
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Bestätigung Jugendleiterurlaub
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Antrag auf Jugendleiterurlaub
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Antrag auf Förderung einer Aktivität oder Veranstaltung gemäss Kinder- und Jugendförderungs-Beitrags-Verordnung vom 22. Sept. 2009
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Bestätigung Jugendleiterurlaub (Sportbereich)
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Gesetze
Ansprechpersonen
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Sarah-Ladina Frick [email protected] +423 236 7276