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- Technisches Glossar
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Entscheidungen
- 16.09.2024: Entscheidung zur Untersagung der Tätigkeit der iMetrik Global (Europe) AG
- 28.05.2024: Zentraler Breitbandzugang für Massenmarkt
- 15.02.2024: Verfügung zum Widerruf der Zuteilung von Nutzungsrechten an Identifikationsmitteln (Adressen)
- 24.10.2023: Zugang zum Teilnehmeranschluss
- 27.02.2023: Verfügung auf vorläufige Zuteilung von Frequenzen in Bezug auf die 3ECOM-1 und 3ECOM-3 Filings des Fürstentums Liechtenstein bei der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) sowie Genehmigung des Frequenznutzungsvertrags zwischen Rivada AG und Rivada Space Networks GmbH
- 27.02.2023: Verfügung zum Widerruf der vorläufigen Frequenzzuteilung zugunsten der Trion Space AG
- 07.12.2022: Frequenzzuteilungen
- 28.10.2022: Zugang zum Telefonnetz
- 20.05.2022: Genehmigung eines Frequenznutzungsvertrages
- 04.10.2021: Verbindungsaufbau in Festnetzen
- 04.03.2021: Verfügung zur Anpassung der vorläufigen Frequenzzuteilungsverfügung
- 04.11.2020: Anrufzustellung in Mobilfunknetzen
- 04.11.2020: Anrufzustellung in Festnetzen
- 02.08.2018: Entscheidung bzgl. der Einführung der Rufnummernportabilität
- 08.01.2018: Vorläufige Frequenzzuteilung
- Höchstgerichtliche Rechtsprechung
- Archiv / alte Entscheidungen
- Frequenzen und Anlagen
- Geschäftsstelle der Medienkommission
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Konsultationen
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- Marktanalyse Zentraler Breitbandzugang für Massenmarkt
- Marktanalyse Teilnehmeranschluss
- Marktanalyse Zugang zum Telefonnetz
- Marktanalyse Festnetz-Originierung
- Marktanteile-Statistik
- Mustervorlage RIO
- Marktanalysen Mobilterminierung und Festnetzterminierung
- Festnetz-Entgelte (M1) der Telecom Liechtenstein AG
- Universaldienst im Bereich der Festnetztelefonie
- Grundlagen und Planung Marktanalyse 2019+
- Vorleistungsangebot \„Zugang zum öffentlichen Telefonnetz über VoIP“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Roundtable Nummernportabiliät am 29.11.2017
- Kostenrechnungsmodell Telecom Liechtenstein AG
- Konsultation zur Aufhebung der Verpflichtung für den Betrieb von öffentlichen Münz- und Kartentelefonen (Publifone)
- Öffentliche Konsultation des Vorleistungsangebots \„Bit-Stream-3“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Öffentliche Konsultation des Vorleistungsangebots \„VoIP Whitelabel FL“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Öffentliche Konsultation des Verfügungsentwurfs betreffend Zugang zum HFC-Netz der Liechtensteinischen Kraftwerke
- Stellungnahmen betreffend die Standardangebote (TAL, KOL) & Entgelte
- Standardangebot Kernnetz
- Kostenrechnungsmodell LKW
- Stellungnahmen zum Standardangebot für physischen Netzzugang (M4)
- Verfügungsentwurf StdA Kollokation
- Verfügungsentwurf Entgelte LKW
- Verfügungsentwurf StdA TAL Kupfer
- Standardangebot für physischen Netzzugang (M4) - TAL Kupfer
- Standardangebot für physischen Netzzugang (M4) - Kollokation
- Standardangebot für physischen Netzzugang (M4) - TAL CATV
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- Standardangebot für Breitbandzugang (M5)
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- Plangenehmigung für gewerbliche und industrielle Bauten sowie Umgestaltung von Arbeitsstätten/Betriebsbewilligung
- Psychosoziale Risiken
- Rechte und Pflichten der Arbeitgebenden und der Arbeitnehmenden
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Grenzüberschreitende Dienstleistungen aus dem Ausland
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Entsendung von Arbeitnehmern
- Einzuhaltende Bestimmungen über Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen
- Meldepflichten
- Mitzuführende Unterlagen und weitere Mitwirkungspflichten, Kontrollen und Vollzugskosten
- Haftung und Verpflichtungen des liechtensteinischen Auftraggebers als Unternehmer
- Verwaltungsstrafrechtliche Verfahren, Bussen, Entsendesperre und Publikation
- Rechtsmittel und Verfahren für die zivilrechtliche Durchsetzung für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis
- Kontaktstellen
- Sanktionsliste gemäss Art. 7 Abs. 4 EntsG
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GDL-Erbringung (selbstständig oder mit entsandten Arbeitnehmern)
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Gewerbegesetzes
- GDL-Erbringung im Bereich der Arbeitsvermittlung und des Personalverleihs
- GDL-Erbringung von Architekten, Bauleitern und Ingenieuren im Bauwesen
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes
- GDL-Erbringung in der Hausiertätigkeit und dem Wandergewerbe
- GDL-Erbringung in Branchen ausserhalb der Zuständigkeit des Amts für Volkswirtschaft
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Entsendung von Arbeitnehmern
- Immaterialgüterrecht (Markeneintragung, Urheberrecht)
- Konsumentenschutz
- Öffentliches Arbeitsrecht
- Standortförderung
- Verzugszinsen im Zahlungsverkehr
- Warenverkehr
- Wettbewerbsrecht
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Wirtschaft, Gewerbe
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Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
- Neuerteilung Bewilligung eines Berufes gemäss Bauwesen-Berufe-Gesetz
- Geschäftsführer Neubestellung
- Zusätzlicher Beruf für eine bestehende Bewilligung
- Nachdruck einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe Gesetz
- Löschung einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe-Gesetz
- Kommission für Architekten und andere qualifizierte Berufe im Bauwesen
- Bauwesen-Berufe-Register
- Dolmetscherbewilligungen
- Gastwirteprüfung
- Gewerbeausübung mit Niederlassung
- Güter- und Personentransport
- Hausierbewilligungen
- Kreditvermittler - Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
- Internationale Gewerbelegitimationskarte
- Pauschalreise
- Private Arbeitsvermittler/Personalverleiher (AVG)
- Sonn- und Feiertagsruhe/Ladenschluss
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Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
- Zentraler Unternehmensservice (EAP)
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Ausländer- und Passamt
- Kontakt
- Information Ukraine
- Dienstleistungserbringung (GDL)
- Wohnsitz in Liechtenstein ohne Erwerbstätigkeit
- Wohnsitz in Liechtenstein zur Erwerbstätigkeit
- Erwerbstätigkeit ohne Wohnsitznahme
- Familiennachzug
- Daueraufenthalt und Niederlassung
- Verlängerung des Aufenthalts
- Beibehalt der Bewilligung
- Aufenthaltsausweise
- Dienstleistungen
- Reisepass
- Identitätskarte
- Schweizer Identitätskarte
- Diebstahl / Verlust eines Ausweisdokuments
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- Schengen/Dublin
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- Fachstelle Datenschutz
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Fachstelle Öffentliches Auftragswesen
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Grenzübergreifende Raumplanung
Die internationale Zusammenarbeit und der Austausch mit Partnern über die Landesgrenzen hinweg sind sehr bedeutend für Liechtenstein, da die Räume und Infrastrukturen eng mit den Nachbarländern verbunden sind.
Die Alpenkonvention ist ein internationales Abkommen zwischen den Alpenländern (Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich, Schweiz und Slowenien) sowie der EU für eine nachhaltige Entwicklung und den Schutz der Alpen.
Die Alpen sind, mit ihrer biologischen Vielfalt, ihren Wasser- und Holzreserven sind Natur-, Kultur-, Lebens- und Wirtschaftsraum für fast 14 Millionen Menschen und ein attraktives Tourismusziel für jährlich etwa 120 Millionen Gäste.
Die Schweiz und Liechtenstein vergeben regelmässig den «Internationalen Preis für nachhaltiges Sanieren und Bauen in den Alpen, Constructive Alps». Die Universität Liechtenstein unterstützt die Jury bei der Prüfung der Objekte. Die Internationale Alpenschutzkommission CIPRA begleitet «Constructive Alps» fachlich und organisatorisch.
Weitere Informationen können unter folgendem Link eingesehen werden.
Interreg ist ein Regionalprogramm der Europäischen Union zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, an dem sich auch Nicht-EU-Staaten beteiligen können. Fördergelder von der EU werden ergänzt durch staatliche Mittel aus der Schweiz sowie Beiträgen aus dem Fürstentum Liechtenstein. Ziele des Programms sind mehr Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Beschäftigung und Bildung. Gleichzeitig werden Umwelt‑, Energie‑ und Verkehrsthemen angegangen. Einen zusätzlichen Schwerpunkt bilden Forschung und Innovation, mehr Energieeffizienz und eine stärkere Nutzung erneuerbarer Energien. Ferner soll das gemeinsame Natur- und Kulturerbe, insbesondere am Bodensee und am Rhein, noch an Attraktivität gewinnen.
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Unberührte Natur und einige der wirtschaftlich stärksten Regionen Europas liegen im Alpenraum dicht nebeneinander. Die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Alpenregion durch gemeinsame Aktivitäten zu steigern ist ein übergeordnetes Ziel des Alpenraumprogramms. Das Programm bringt Akteure aus verschiedenen thematischen Sektoren und unterschiedlichen politischen Handlungsebenen aus den sieben Alpenstaaten zusammen. Und zwar genau in solchen Themenfeldern, in denen transnationale Kooperationen für nachhaltige Lösungen und eine nachhaltige Regionalentwicklung erforderlich sind. Partner arbeiten in Projekten zusammen, um gemeinsame Herausforderungen anzugehen, Ideen auszutauschen, zu testen und umzusetzen. Sie teilen ihre Erfahrungen und ihr Wissen, mit dem Ziel die Lebensqualität von 66 Millionen Menschen in einer einzigartigen Region zu verbessern.
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Das Raumbeobachtungsnetzwerk European observation network for territorial development and cohesion (ESPON) umfasst nebst den EU-Mitgliedsländern auch angrenzende Staaten wie die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein. Ziel von ESPON ist es, ein dauerhaftes System räumlicher Beobachtung des europäischen Territoriums zu etablieren. Die Schweiz vertritt Liechtenstein (Amt für Hochbau und Raumplanung) als nationale Kontaktstelle. Die neue Programmphase (ESPON 2020) wurde Ende 2015 mit einer Ausschreibungsrunde offiziell lanciert.
Mit ESPON wird ein internationales Raumentwicklungs-Netzwerk aufgebaut, das langfristig Bestand haben wird und wertvolle fachliche Kontakte ermöglicht. Nicht zuletzt wird durch die aktive Teilnahme gewährleistet, dass die liechtensteinischen Daten in die europäischen Studien einfliessen. Dies ermöglicht für viele Raumentwicklungs-Indikatoren erstmals grossräumige internationale Vergleiche.
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Mit der Makroregionalen Strategie für den Alpenraum (EUSALP) wurde ein neues transnationales Instrument eingeführt. Makroregionale Strategien sind Instrumente der Kohäsions- und Strukturpolitik der Europäischen Union (EU), die sich mit den Herausforderungen spezifischer geografischer Gebiete befassen, um zur wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Kohäsion innerhalb dieser Gebiete beizutragen.
Die Makroregionale Strategie für den Alpenraum (EUSALP) hat zum Ziel, die Zusammenarbeit zwischen Regionen und Ländern in den Alpen zu stärken. Liechtenstein beteiligt sich an den Arbeiten der Makroregionalen Strategie für den Alpenraum.
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Die IBK fördert eine gemeinsame Raumentwicklung in der Bodenseeregion in enger Kooperation mit der Raumordnungs-Kommission Bodensee (ROK-B). Ziel ist es, mit den Bodenressourcen sparsam umzugehen und diese dauerhaft zu sichern. Bei Zielkonflikten ist der Grundsatz einer nachhaltigen Entwicklung zu beachten. Der Bodenseeraum ist eine Natur- und Kulturlandschaft von herausragendem Rang. Die räumlichen Ressourcen gilt es daher sparsam zu nutzen und die unterschiedlichen räumlichen Bedürfnisse für Leben, Wohnen, Verkehr, Wirtschaft, Arbeit und Erholung ausgewogen zu berücksichtigen. Ein Anliegen der IBK ist die Stärkung der ländlichen Räume. Die Entwicklung im sensiblen Uferbereich ist Gegenstand der Abstimmung zwischen IBK, der ROK-B und der Internationalen Gewässerschutzkommission Bodensee (IGKB). Die IBK unterstützt die Positionierung der Region als Europäischer Verflechtungsraum Bodensee.
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Im Auftrag der Raumplanungsfachstellen des Fürstentums Liechtenstein, des Kantons St. Gallen, des Kantons Graubünden und des Landes Vorarlberg wurde die räumliche Entwicklung des Alpenrheintals einer grenzüberschreitenden Analyse unterzogen. Es wird aufgezeigt, dass die geringer werdende Bedeutung der Staatsgrenzen künftig neue Formen der Zusammenarbeit erfordert, um das Potential der rund 450'000 Einwohner umfassenden Region zu nützen. Voraussetzung dafür ist ein verstärktes Bewusstsein für das Alpenrheintal als europäische Agglomeration und die Forcierung von gemeinsamen, grenzüberschreitenden Projekten. Der Bezug zum Agglomerationsprogramm Werdenberg-Liechtenstein ist hier zu finden.