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Gemeindeförderung

Gemeinden in Liechtenstein leisten zusätzlich einen individuellen Beitrag zu den staatlichen Förderungen. Zusätzlich zu der Landesförderung erhalten Sie von den meisten Gemeinden eine Förderung von 100% der Landesförderung bis zur jeweiligen Höchstgrenze. Bitte fragen Sie in Ihrem konkreten Fall direkt bei Ihrer Gemeinde an.

Vorbehaltlich etwaiger Änderungen, welche die Gemeinden vornehmen, finden sich Fördersätze/ Gemeindehöchstgrenzen/ etc. auf deren Webseiten in den Förderbroschüren:

Ansprechpersonen

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