Mein Bauvorhaben
Sie planen, ein Haus umzubauen, gedenken eine Renovation vorzunehmen oder tragen sich mit dem Gedanken einer Umnutzung oder gar eines Abbruchs Ihrer Liegenschaft?
Die Denkmalpflege berät Bauherren und Gemeinden beim Umbau und der Renovation historischer Bauten, begleitet die Bauvorhaben in denkmalpflegerischer Hinsicht und behandelt Beitragsgesuche für Schutzobjekte. Sie genehmigt auch zulässige Veränderungen an einem Schutzobjekt, veranlasst im Weiteren denkmalpflegerische Expertisen, erstellt Gutachten und wirkt beratend in Kommissionen, Jurys und für Gemeindebehörden (Bau- und Planungsfragen, denkmalpflegerischen Fachfragen) mit.
Die Denkmalpflege wird im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens bei allen Umbauvorhaben innerhalb der Dorfkernzonen und bei allen Umbauten von Objekten im Kulturgüterregister sowie den Ortsbildinventaren tätig. Sie prüft, ob das betreffende Gebäude durch einen Umbau beeinträchtigt wird und stellt nötigenfalls Antrag auf Unterschutzstellung eines Baudenkmals.
Bitte beachten Sie: Bauvorhaben an registrierten Kulturgütern sind meldepflichtig und an geschützten Kulturgütern genehmigungspflichtig! Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der Denkmalpflege auf und profitieren Sie von den Dienstleistungen der Fachexperten.
In der Vollzugspraxis der Denkmalpflege werden die nachstehenden Grundsätze verfolgt:
- Konservieren statt Restaurieren: Grundsätzlich haben Konservierungs- und Sicherungsmassnahmen Vorrang vor umfassenden Umbau- und Restaurierungsmassnahmen.
- Finanzielles Argument: In ökonomischer Hinsicht wird ein möglichst effektiver und effizienter Mitteleinsatz angestrebt. Wegleitend sind dabei die Kriterien denkmalpflegerischer Bedeutung sowie Ausmass und Nachhaltigkeit der Wirkung.
- Zeugenschaft: Als "wichtige Zeugen" gelten auch zeittypische Objekte, wenn die Seltenheit oder gar Einmaligkeit fehlt. Begründung hierzu: Die Behörde kann mit Schutzmassnahmen nicht zuwarten, bis nur noch wenige - dann zumal möglicherweise schlecht erhaltene - Objekte übrig geblieben sind. Zudem steigert jedes zusätzliche Objekt im Zeitverlauf den Erkenntnisgewinn, auch dank neuen Techniken und Verfahren.
Gesetze
Baugesetz (BauG)Ansprechpersonen
-
Patrik Birrer [email protected] +423 236 6282