Dublin-Verfahren
Das Dubliner Übereinkommen
Liechtenstein ist seit 19. Dezember 2011 assoziiertes Mitglied von Schengen und Dublin. Das Dubliner Übereinkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Dublin-Staat gestellten Asylantrages.
Das entsprechende Verfahren zur Bestimmung der Zuständigkeit des für die Durchführung des Asyl- und ggf. Wegweisungsverfahrens zuständigen Dublin-Mitgliedsstaates wird auch als Dublin-Verfahren bezeichnet.
Die Rechtlichen Grundlagen dazu sind insbesondere in der Dublin-Verordnung abgebildet. Am 19. Juli 2013 trat die neueste Fassung, die Dublin-III-Verordnung in Kraft und ist seit dem 1. Januar 2014 unmittelbar anwendbar.
Mit dem Dubliner Übereinkommen soll zum einen erreicht werden, dass jedem Ausländer, der im Gebiet der Dublin-Vertragsstaaten einen Asylantrag stellt, die Durchführung eines Asylverfahrens garantiert wird. Zugleich soll verhindert werden, dass die asylsuchende Person mehr als ein Verfahren im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten betreiben kann. Für den notwendigen Informationsaustausch dient die EURODAC Datenbank (European Dactyloscopy) zum Vergleich der Fingerabdrücke von Asylsuchenden. Für den Austausch von weiteren Informationen sind die nationalen Dublin-Büros der Dublin-Vertragsstaaten zuständig. In Liechtenstein ist dieses beim APA angesiedelt.
Das Dublin-Verfahren
Das Ausländer- und Passamt (APA) prüft im Rahmen der Einreisebefragung seine Zuständigkeit zur Behandlung eines Asylgesuchs nach den Kriterien, die in der Dublin-III-Verordnung geregelt sind. Ergibt die Prüfung, dass ein anderer Staat für die Behandlung des Asylgesuchs und ggf. die Wegweisung des Asylsuchenden aus dem Hoheitsgebiet der Dublin-Staaten zuständig ist, und hat dieser Staat der Aufnahme oder Wiederaufnahme der Person zugestimmt, so weist das zuständige Regierungsmitglied das Asylgesuch als unzulässig zurück. Ergibt sich eine Zuständigkeit Liechtensteins für das Asylverfahren, so wird das erstinstanzliche Verfahren eingeleitet.
Kontakt
-
Abteilung Asyl [email protected] +423 236 6141