FAQ

Die häufigsten Fragen zu unserer Arbeit und zum Umgang mit Archäologie im eigenen Umfeld sind hier beantwortet. Sollte Ihr Anliegen nicht dabei sein, schreiben Sie uns an [email protected].

Wenn immer möglich soll ein Fund an Ort und Stelle verbleiben, ausser es besteht Gefahr durch Zerstörung oder Verlust. Melden Sie uns den Fund und den Fundort und wir veranlassen die Dokumentation und Bergung. Bewegliche archäologische Kulturgüter sind Eigentum des Landes. So wird Sorge getragen, dass das liechtensteinische Kulturgut allen zur Verfügung steht. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung: +423 236 75 31 oder [email protected].

Die Lage innerhalb des Archäologischen Perimeters bedeutet, dass hier die Wahrscheinlichkeit gross ist, auf archäologisches Kulturgut zu stossen. Das Amt für Kultur / Archäologie erarbeitet idealerweise im Vorfeld Strategien zur weiteren Vorgehensweise. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme ermöglicht eine für alle Seiten optimale Planung.

Ja. Auch ausserhalb des Archäologischen Perimeters können archäologische Kulturgüter entdeckt werden. Die Flächen innerhalb des Perimeter weisen lediglich auf eine höhere Fundwahrscheinlichkeit hin.

Die rechtlichen Grundlagen der Archäologie sind im Sachenrecht von 1922 und im Kulturgütergesetz von 2016 festgehalten.

Nein. Das Suchen nach archäologischen Funden und Fundstellen mit technischen Hilfsmitteln ist nicht gestattet. In bestimmten Ausnahmefällen kann eine Genehmigung vom Amt für Kultur vergeben werden.

Die Liechtensteinische Landesverwaltung bietet die Möglichkeit von Ferialpraktika an. Die Bewerbungsfrist läuft vom 15. Januar bis 28. Februar des jeweiligen Jahres. Das Online Formular «Anmeldung Ferialjobs» ist nur während diesem Zeitraum aufgeschaltet. Bei Interesse können Studierende der Fächer Archäologie, Geschichte, Restaurierung oder Anthropologie ein Bewerbungsschreiben unter [email protected] einreichen.