18. Dezember 2024 - eVertretung: Planmässige Wartungsarbeiten

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner, Aufgrund planmässiger Wartungsarbeiten ist die eVertretung am Mittwoch, 18. Dezember ab 13:00 Uhr nicht verfügbar. Folgende eServices sind davon betroffen: eVertretung, my.llv.li, eZustellung. Wir danken für Ihr Verständnis. Freundliche Grüsse Amt für Informatik

Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung (selbstständig oder mit entsandten Arbeitnehmern)

Übersicht GDL-Erbringung (selbstständig oder mit entsandten Arbeitnehmern)

Das Recht auf Zugang zum liechtensteinischen Markt mit einer grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung (GDL) ist je nach Branche grundsätzlich bewilligungs- oder meldepflichtig.

Die Bewilligungs- oder Meldepflichten und weiteren Pflichten sind in branchenspezifischen Gesetzen oder im Gewerbegesetz geregelt.

Das Amt für Volkswirtschaft ist im GDL-Bereich zuständig für den Vollzug folgender Gesetze:

  • Gewerbegesetz (GewG)
  • Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG)
  • Bauwesen-Berufe-Gesetzes (BWBG)
  • Gesetz über den Handel mit Waren im Umherziehen

Für andere Branchen bestehen Meldepflichten gegenüber anderen Ämtern oder Stellen.