03. Juli 2024 - Eingeschränkte Verfügbarkeit ZSD

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EWR-Abkommen

Durch den EWR sind die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und die drei EWR/EFTA-Staaten (Liechtenstein, Island und Norwegen) in einem über 452 Millionen Verbrauchern umfassenden Binnenmarkt zusammengeschlossen, in welchem für alle beteiligten Staaten die gleichen Grundregeln gelten. Die Staatsbürger aller 30 EWR-Mitgliedstaaten haben das Recht, vom freien Warenverkehr, freien Personenverkehr, freien Dienstleistungsverkehr und vom freien Kapitalverkehr (die so genannten „4 Grundfreiheiten“) Gebrauch zu machen. Zudem untersagt Artikel 4 EWR-Abkommen jegliche Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit (Diskriminierungsverbot).

Das EWR-Abkommen wurde am 2. Mai 1992 in Porto unterzeichnet und am 21. Oktober 1992 vom Landtag genehmigt. Nach zwei positiven Volksabstimmungen am 13. Dezember 1992 bzw. am 9. April 1995 trat es am 1. Mai 1995 für Liechtenstein in Kraft.