Arbeitsräume und Umgebungsfaktoren
Sowohl die Arbeitsräume als auch die Umgebung des Arbeitsplatzes beeinflussen das Befinden und das Leistungsvermögen des Menschen.
Wichtige Einflussfaktoren sind die bauliche Ausstattung, die Beleuchtung, das thermische sowie das raumakustische Klima der Arbeitsräume und der Umgebung. Die Anforderungen an diese Faktoren müssen daher berücksichtigt werden, um den Gesundheitsschutz zu gewährleisten und damit auch die Arbeitsleistung zu fördern.
Viele Störfaktoren können mit guter Planung in der Bauphase vermieden werden. Umgekehrt sind bauliche Defizite oft sehr teuer oder nur mangelhaft zu korrigieren.
Für die fachliche Beratung zu Problemen in Bezug auf diese Themen können Arbeitshygieniker oder -hygienikerinnen beigezogen werden.
Gebäude und Räumlichkeiten
Das Gebäude und die einzelnen Arbeitsräume sollen ein von den äusseren Witterungsbedingungen abgeschirmtes, angenehmes und gleichmässiges Aufenthaltsklima bieten.
Klima (Behaglichkeit, Hitze, Wärmestrahlung, Kälte, UV)
Die Arbeitnehmenden sind vor übermässiger Hitze und Sonneneinwirkung zu schützen. Bei Arbeit im Freien oder in ungeheizten Räumen sind besondere Schutzmassnahmen zu treffen.
Luftverunreinigung und Lüftung
Es soll immer genügend Frischluft ohne schädliche oder belästigende Substanzen oder Gerüche zugeführt werden.
Lärm, Akustik, Erschütterungen
Lärm und Erschütterungen sind so weit wie möglich zu vermeiden oder zu bekämpfen. Zum Schutz der Arbeitnehmenden sind insbesondere folgende Vorkehrungen zu treffen: bauliche Massnahmen, Massnahmen an Betriebseinrichtungen, Isolation oder örtliche Abtrennung der Lärmquelle, Massnahmen der Arbeitsorganisation, Tragen von PSA.
Nichtionisierende Strahlung (Laser, Elektrosmog, Mobilfunk, Magnetfelder)
Elektromagnetische Felder (EMF) ist die Bezeichnung für den untersten Frequenzbereich des elektromagnetischen Spektrums (0 Hz bis 300 GHz) der nichtionisierenden Strahlung (NIS). EMF kommen überall in unserer Umwelt vor - aus natürlicher und immer häufiger auch aus künstlicher Quelle - gewollt bei der Übertragung von Funksignalen oder als Nebenprodukt bei der Stromversorgung von elektrischen Geräten. Deswegen wird oft auch von Elektrosmog gesprochen.
Licht und Beleuchtung / Sicht ins Freie
Nach Arbeitsgesetz hat jeder ein Recht auf Sicht ins Freie bei der Arbeit. Dies ist sowohl für den Schlafrhythmus als auch für die Gesundheit der Augen wichtig. Die Leistung und das Wohlbefinden hängen auch stark von der Qualität der Beleuchtung am Arbeitsplatz ab. Mit zunehmendem Alter werden die Anforderungen an gute Beleuchtung grösser.
Räume ohne natürliche Beleuchtung dürfen nur dann als Arbeitsräume benützt werden, wenn durch besondere bauliche oder organisatorische Massnahmen sichergestellt ist, dass den Anforderungen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes insgesamt genüge getan ist.
Nichtraucherschutz
Der Arbeitgeber hat im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass die Nichtraucher nicht durch das Rauchen anderer Personen belästigt werden.
Alleinarbeitsplätze
Für Personen, die allein am Arbeitsplatz sind, sind besondere Massnahmen zu treffen. Müssen Arbeiten mit besonderen Gefahren ausgeführt werden, ist der Arbeitnehmende zu überwachen.
Gesetze
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Arbeitsgesetz - Gesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel
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Arbeitsgesetz (ArGV IV), Verordnung IV - Industrielle Betriebe, Plangenehmigung und Betriebsbewilligung
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Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz
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