Deaktivierung "lilog"

Das Anmeldeverfahren «lilog» wird per 07.05.2025 deaktiviert. Für den Zugriff auf unsere Online-Dienste ist ab diesem Datum die eID.li zu verwenden. Informationen zur eID.li-Registrierung finden Sie unter www.eid.li.

Erwerb von Angehörigen

Allgemeines

Ein berechtigtes Interesse ist nicht erforderlich, wenn ein Grundstück von einem Ehegatten oder einer Ehegattin, einem eingetragenen Partner oder einer eingetragenen Partnerin, einem/einer Blutsverwandten in auf- oder absteigender Linie oder bis zum dritten Grad der Seitenlinie oder einem Wahl- oder Pflegekind erworben wird.

Ein berechtigtes Interesse ist hingegen beim Erwerb zwischen sämtlichen Verwandten ab dem vierten Grad der Seitenlinie (Grossonkel, Grosstante, Cousin und Cousine) erforderlich.

Ansprechpersonen

Close menu