für Unternehmen aus EU/EWR-Staaten
GDL-Erbringung im Bereich der Arbeitsvermittlung und des Personalverleihs für Unternehmen aus EU/EWR-Staaten
Personen, die im Herkunftsstaat gewerbsmässig die Tätigkeit des Personalverleihs oder der Arbeitsvermittlung ausüben, werden auf Antrag im Rahmen ihrer bestehenden Bewilligung zur grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung (GDL) in Liechtenstein zugelassen. Der Antrag ist beim Amt für Volkswirtschaft mit amtlichem Formular einzureichen.
Antrag Zulassung zur grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung im Bereich Arbeitsvermittlung/Personalverleih
Merkblatt
Einzuhaltende Vorschriften
Nach erteilter Zulassung dürfen die ausländischen Unternehmen die GDL des Personalverleihs oder der Arbeitsvermittlung erbringen. Sie haben dabei die Bestimmungen des Arbeitsvermittlungsgesetzes und der Arbeitsvermittlungsverordnung einzuhalten.
Hinweis
Der Verleih eines Arbeitnehmers an ein liechtensteinisches Unternehmen ist eine Entsendung im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Bst. c Entsendegetz. Entsprechend sind auch sämtliche Pflichten nach Entsendegesetz zu beachten.
Gebühren
Die Zulassung ist gebührenpflichtig.
Onlineschalter
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Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung Arbeitsvermittlung/Personalverleih ausländische Unternehmen - Bewilligungsgesuch
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Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung Arbeitsvermittlung/ Personalverleih ausländische Unternehmen - Gesuch um Genehmigung einer neuen verantwortlichen Person
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Antrag auf Nachdruck oder Löschung einer AVG-Bewilligung
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Gesetze
Ansprechpersonen
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Patrizia Battaglia [email protected] +423 236 64 59