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Niederlassung in Liechtenstein gründen

Liechtenstein ist ein breit diversifizierter, stabiler Wirtschaftsstandort. Die Gründung eines Unternehmens in Liechtenstein eröffnet Ihnen zahlreiche Chancen und Vorteile:

- Zwei Marktzugänge (EU/EWR und Schweiz)
- Eine liberale Wirtschaftspolitik und ein liberales Gesellschaftsrecht
- Eine stabile Währung mit dem Schweizer Franken als gesetzliches Zahlungsmittel
- Eine stabile Sozial-, Rechts- und Wirtschaftsordnung sowie ein hohes Mass an politischer Kontinuität
- Eine solide Finanzpolitik der öffentlichen Hand
- Eine moderate Unternehmensbesteuerung, ein einfaches Steuersystem und eine Flat-Tax
- Ein AAA-Länderrating von Standard & Poor's

Um Ihnen den Start zu erleichtern, haben wir eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung zusammengestellt. Diese Anleitung begleitet Sie durch den gesamten Gründungsprozess – von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Eintragung Ihres Unternehmens.

Gründungsprozess

In Liechtenstein gibt es verschiedene Gesellschaftsformen, die sowohl für lokale als auch internationale Geschäftsaktivitäten genutzt werden können. Diese Gesellschaften unterscheiden sich in Bezug auf Haftung, Kapitalanforderungen und steuerliche Aspekte. Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform hängt von den spezifischen Bedürfnissen und Zielen der Unternehmung ab. Zu den bekanntesten Gesellschaftsformen in Liechtenstein gehören die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Stiftung.

Jede Rechtsform bietet unterschiedliche Vorteile, die je nach Geschäftsmodell und Risikostruktur von Bedeutung sein können.

Bevor Sie einen Firmennamen endgültig festlegen, ist es wichtig, sicherzustellen, dass dieser nicht nur einzigartig, sondern auch rechtlich zulässig ist. Der gewünschte Name sollte im Firmenindex überprüft werden, um sicherzustellen, dass er noch nicht vergeben ist und den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Zur Unternehmensgründung benötigen Sie verschiedene Dokumente. Beachten Sie hier die Anforderungen der von Ihnen gewählten Rechtsform.

Falls es für Ihre gewählte Rechtsform erforderlich oder gewünscht ist, tragen Sie Ihre Gesellschaft ins Handelsregister. ein. Dazu ist ein formelles Anmeldungsschreiben notwendig. 

Eine Gewerbeberechtigung ist die offizielle Erlaubnis zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit in Liechtenstein.

Der Prozess zur Erlangung dieser Berechtigung wird durch das liechtensteinische Gewerbegesetz geregelt, welches sicherstellt, dass alle gewerblichen Tätigkeiten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und Standards des Landes durchgeführt werden. Seit dem 1. Januar 2021 unterscheidet das Gewerbegesetz zwischen bewilligungspflichtigen und anmeldepflichtigen Gewerben. Eine Liste der bewilligungspflichtigen Gewerbe ist im Anhang 3 der Gewerbeverordnung aufgeführt. 

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