Diplomatische Vertretungen
Auf den folgenden Seiten können Sie sich über die diplomatischen Vertretungen des Fürstentums Liechtenstein im Ausland informieren.
Vertretung Liechtensteins durch die Schweiz
Im Jahr 1919 übernahm die Schweiz auf Ersuchen der liechtensteinischen Regierung die Wahrung der Interessen Liechtensteins und seiner Staatsangehörigen im Ausland. In allen Ländern, in denen Liechtenstein über keine eigene Vertretung verfügt, können sich liechtensteinische Landesbürgerinnen und -bürger für konsularische Fragen an die schweizerische Vertretung wenden.