Ergotherapeut
Tätigkeitsbereich
Der Tätigkeitsbereich umfasst die Durchführung von aktiven und passiven Bewegungstherapien
Fachliche Eignung/Weiterbildung
Die fachliche Eignung für die Ausübung des Berufs des Ergotherapeuten besitzt, wer:
a) mit einem Diplom den Abschluss einer mindestens dreijährigen Ausbildung an einer anerkannten Ausbildungsstätte für Ergotherapie nachweist oder einen gleichwertigen Fähigkeitsausweis vorlegt und
b) eine zweijährige einschlägige praktische Tätigkeit in einem Spital, einer Einrichtung für Ergotherapie oder bei einem freiberuflich tätigen Ergotherapeuten nachweist. Praktische Tätigkeiten während der Ausbildung können dabei berücksichtigt werden.
Bewilligungsverfahren und -voraussetzungen
Gemäss Gesundheitsgesetz Art. 7 ff sowie Gesundheitsverordnung Art. 39 bis 40.
Gesetze
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Gesundheitsgesetz
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Gesundheitsverordnung (GesV)
Externer Link
- Diese Gesetzgebung bildet zugleich die liechtensteinische Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. NR. L 255 vom 30.09.2005, S. 22).
Ansprechpersonen
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Wendula Matt [email protected] +423 236 7337