Allgemeine Vorschriften im Personentransport
Gelegenheitsverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs
Gelegenheitsverkehr ist die häufigste Form des Personenkraftverkehrs. Reiseveranstaltungen mit Bussen sind Gelegenheitsverkehrsdienste.
Für den Gelegenheitsverkehr ist insbesondere kennzeichnend, dass dieser Verkehrsdienst auf Initiative des/der AuftraggebersIn oder des Transportunternehmens erfolgt und selbst vorab gebildete Fahrgastgruppen befördert werden. Mit den erforderlichen Dokumenten ausgestattet wird ein bewilligungsfreier Marktzugang im gesamten Europäischen Wirtschaftraum gewährt.
Linienverkehr
Die regelmässige Beförderung von Fahrgästen auf einer bestimmten Verkehrsverbindung, bei der Fahrgäste an vorher festgelegten Haltestellen aufgenommen oder abgesetzt werden können, wird als Linienverkehr bezeichnet. Der Linienverkehr ist genehmigungspflichtig. Entsprechende Gesuche sind an das Amt für Bau und Infrastruktur zu richten.
Werkverkehr
Werkverkehr ist der Verkehrsdienst ohne Erwerbszweck, den ein Unternehmen unter gewissen Bedingungen durchführt. Detaillierte Information dazu ist im Merkblatt über den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen im Europäischen Wirtschaftsraum enthalten.
Fahrtenblattheft
Bei der Durchführung von Gelegenheitsverkehrsdiensten oder Sonderformen des Linienverkehrs im Europäischen Wirtschaftsraum muss das Fahrtenblattheft vor Antritt jeder Fahrt ausgefüllt und mitgeführt werden.
Fahrtenblatthefte werden vom Amt für Volkswirtschaft ausgegeben und auf den Namen des Unternehmens ausgestellt. Sie sind nicht übertragbar. Ein Fahrtenblattheft kostet CHF 60.-.
Weitere Information siehe:
Merkblatt über den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen im Europäischen Wirtschaftsraum
Gesetze
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Zulassung als Strassentransportunternehmen und die grenzüberschreitenden Personen- und Gütertransporte auf der Strasse (Strassentransportgesetz; STG)
Externer Link
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Zulassung und die Ausübung der Tätigkeit als Strassentransportunternehmen im Personen- und Güterverkehr (STUV), Verordnung
Externer Link
Ansprechpersonen
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Sotirios Ioannidis [email protected] +423 236 68 93