e-MWST

e-MWST – elektronische Einreichung der MWST-Abrechnungen - gültig bis 31.12.2024

Die Steuerverwaltung stellt die elektronische Plattform e-MWST (https://mwst.llv.li) zur Verfügung und ermöglicht somit den im Mehrwertsteuerregister eingetragenen Unternehmen, die ordentlichen Mehrwertsteuerabrechnungen elektronisch einzureichen. Eine Einreichung auf dem Postweg entfällt somit.

Die steuerpflichtigen Personen profitieren im Weiteren davon, dass sie auf dem e-MWST Portal eine Zusammenfassung der bisher elektronisch eingereichten MWST-Abrechnungen erhalten und die Details dazu jederzeit einsehen können. Für die Steuerverwaltung bietet e-MWST den Vorteil, dass keine manuellen Erfassungen mehr notwendig sind.

Die Nutzung von e-MWST ist kostenlos. Die Freischaltung von e-MWST erfolgt durch die Steuerverwaltung bei vorgängiger Registrierung des Unternehmens und gleichzeitiger Benennung eines bzw. mehrerer Vollmachtnehmer, die berechtigt werden, die Mehrwertsteuerabrechnungen elektronisch einzureichen. Jeder Vollmachtnehmer muss zudem über eID bzw. lilog verfügen (www.eid.liwww.lilog.llv.li), um sich mittels elektronischer Identifikation am e-MWST Portal anmelden zu können.

Weitere Informationen sowie die Nutzungsbedingungen zu e-MWST finden Sie auf der Homepage der Steuerverwaltung unter (https://mwst.llv.li).

Portalpflicht bei der Mehrwertsteuer ab Januar 2025 – eMWST

Ab Januar 2025 ist die Abwicklung sämtlicher Mehrwertsteuergeschäfte (An- und Abmeldung, Abrechnungen inkl. Korrekturen, Antragswesen, Kontoinformationen und Kommunikation) obligatorisch über das neue eMWST-Portal (https://mwstportal.li – gültig ab Januar 2025) vorzunehmen.

Die bisherige Möglichkeit der elektronischen Einreichung der Abrechnungen wird durch das neue eMWST-Portal abgelöst. Bestehende lilog-Konten für die Anmeldung bei der eMWST können nicht mehr verwendet werden. Die hinterlegten Vollmachten zur Nutzung der bestehenden e-MWST-Lösung verlieren ihre Gültigkeit.

Alle MWST-Abrechnungen und Anträge, die sich in Papierform im Umlauf befinden, werden von der Steuerverwaltung bis 30. Dezember 2024 angenommen. Ab Januar 2025 ist die einzig zulässige Einreichungsart das neue eMWST-Portal. Bitte beachten Sie, dass die MWST-Abrechnungen - M12/2024, S2/2024, Q4/2024 - nicht mehr in Papierform zugestellt werden.

Voraussetzungen zur Nutzung des neuen eMWST-Portals sind nachstehende Basisdienste der Liechtensteinischen Landesverwaltung:

Schritt 1: eID.li - Beantragen

Mit der eID.li weisen Sie sich sicher bei der Nutzung von Online-Diensten aus. Ausführliche Informationen zum Erhalt und zur Nutzung der eID.li finden Sie unter https//eid.li. Fragen im Zusammenhang mit der eID.li sind direkt an das Ausländer- und Passamt ([email protected]) zu richten.

Schritt 2: eVertretung – Aktivieren – Vertretungen erstellen - Service auswählen

 Elektronische Services können nur mit einem aktivierten eVertretungs-Konto genutzt werden. Voraussetzung zur Aktivierung der eVertretung ist die eID.li. Weitere Informationen für im Handelsregister eingetragene Gesellschaften sind auf der Homepage des Amtes für Justiz veröffentlicht (https://aju.llv.li). Fragen in diesem Zusammenhang sind via Email an das Amt für Justiz zu stellen ([email protected]).

Bei nicht durch das Handelsregister verwalteten Unternehmen (z.B. Personengesellschaften, ausländische Unternehmen), müssen die befugten Organe vorgängig prüfen, ob das Unternehmen in der eVertretung aufscheint. Sollte dies nicht der Fall sein, haben sie den „ Antrag auf Aktivierung zur Nutzung der eVertretung betreffend eMWST-Portal“vorab einzureichen.

Mittels eVertretung können Sie die Berechtigungen für die Nutzung der Services eMWST und eZustellung an weitere Personen zuteilen. eZustellung ermöglicht es über eine sichere Plattform digitale Dokumente mit Rechtsmittelbelehrung nachweisbar zu empfangen. Dabei wird der ePostPlus-Dienst der Liechtensteinischen Post als Basisdienst verwendet. Fragen im Zusammenhang mit dem ePostPlus-Dienst können direkt an die Liechtensteinische Post ([email protected]) gestellt werden.

Schritt 3: eMWST-Portal – Anmelden und Nutzen

Das eMWST-Portal umfasst alle massgeblichen Online-Geschäfte der Mehrwertsteuer. Die Nutzung des eMWST-Portals ist kostenlos.

Hinweis für Steuerpflichtige, die einzig für die Bezugsteuerpflicht registriert sind:

Die Ihnen zugeteilte Registernummer wird per 1. Januar 2025 inaktiv gesetzt. Bezugsteuerpflichtige müssen im eMWST-Portal den Antrag „Anmeldung Bezugsteuer“ auswählen und einreichen. Neu werden keine Abrechnungsformulare mehr für die Bezugsteuer automatisch zur Verfügung gestellt. Es gibt jedoch die Möglichkeit, eine jährliche Erinnerung via E-Mail in „mein Konto“ auf dem eMWST-Portal einzurichten.