03. Juli 2024 - Eingeschränkte Verfügbarkeit ZSD

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Massnahmenplan

Unabhängig von der bestehenden Luftverunreinigung erstellt die Regierung gemäss Art. 66 des Umweltschutzgesetzes einen Plan mit Strategien und Massnahmen zur fortlaufenden Verminderung oder Beseitigung der Emissionen von Luftschadstoffen und Treibhausgasen und sorgt für dessen Umsetzung.

Basierend auf dem Gesetzesauftrag wurde im Jahre 2007 durch das Amt für Umwelt und das Ministerium gemeinsam mit den involvierten Amtsstellen der Massnahmenplan erstellt. Dieser enthält 36 Massnahmen, die den folgenden Quellengruppen zugeordnet werden können: Verkehr (V), Industrie und Gewerbe (I/G), Landwirtschaft (LW), Haushalte (HH). Der Bericht fasst zudem die Luftreinhaltepolitik der letzten 25 Jahre zusammen.

Massnahmenplan Luft des Fürstentums Liechtenstein

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