Geldspiel
Das Geldspielgesetz regelt die gewerbsmässig oder öffentlich betriebenen Glücks- und Geschicklichkeitsspiele um Geld oder andere geldwerte Vorteile, insbesondere die Zulassung und den Betrieb von Spielbanken sowie die Zulassung und Durchführung von Lotterien, Wetten, Geschicklichkeits-Geldspielen und Online-Geldspielen.
Geldspiele dürfen nur gewerbsmässig oder öffentlich durchgeführt werden, soweit die erforderliche Zulassung vorliegt oder das Geldspiel von einer solchen gesetzlich befreit ist. Das Aufstellen und der Betrieb von Geldspielautomaten ausserhalb von bewilligten Spielbanken sind verboten.
Dem Amt für Volkswirtschaft obliegen die Erteilung und der Entzug von Bewilligungen, die Aufsicht über die Anbieter von Geldspielen und die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes und der Durchführungsverordnungen sowie die Erfüllung weiterer durch Gesetz oder Verordnung übertragener Aufgaben.
Spielbanken und Anbieter von Online-Geldspielen unterstehen zusätzlich dem Sorgfaltspflichtgesetz. Entsprechende Informationen finden Sie auf der Internetseite der Finanzmarktaufsicht.
Ansprechpersonen
-
Thomas Gstöhl [email protected] +423 236 6941
-
Markus Beck [email protected] +423 236 6294
-
Michael Marxer [email protected] +423 236 6956
-
Markus Matt [email protected] +423 236 6946
-
Simon Fumarola [email protected] +423 236 7043
-
Simon Wachter [email protected] +423 236 7046
-
Anna Adam [email protected] +423 236 6989