Förderung
Gefördert werden die Erstellung, der Erwerb und die Erneuerung, soweit diese mit einem Eigentumswechsel im Zusammenhang steht, von Einfamilienhäusern und Wohneinheiten in verdichteter Überbauung im Inland.
Förderungswürdig sind Einfamilienhäuser und Wohneinheiten in verdichteter Überbauung mit einer Nettowohnfläche von mindestens 60 m2 und höchstens 150 m2.
Objekte, die nach dem Kubikmetersystem gefördert und nicht verändert wurden und die höchstzulässige Nettowohnfläche von 150 m2 überschreiten, können im Falle einer Eigentumsübertragung, nach den Bestimmungen dieses Gesetzes gefördert werden.
Onlineschalter - *Hinweis Förderungsvoraussetzungen
Wohnbauförderung, Antrag*Hinweis: Bitte beachten Sie die Förderungsvoraussetzungen des Antragstellers und des Eigenheimprojekts. Wir bieten Beratungen sowie eine unverbindliche Prüfung der Voraussetzung bereits vor Antragstellung an.
Downloads
- [pdf] AHR Wohnbauförderung - Merkblatt 2024 AHR Wohnbauförderung - Merkblatt 2024 als PDF
- [pdf] AHR Wohnbauförderung - Antrag auf Fördermittel AHR Wohnbauförderung - Antrag auf Fördermittel als PDF
- [pdf] AHR Wohnbauförderung - Bürgerrechtsnachweis AHR Wohnbauförderung - Bürgerrechtsnachweis als PDF
- [pdf] AHR Wohnbauförderung - Einkommens- und Vermögensnachweis AHR Wohnbauförderung - Einkommens- und Vermögensnachweis als PDF
- [pdf] AHR Wohnbauförderung - Merkblatt 01.01.2025 AHR Wohnbauförderung - Merkblatt 01.01.2025 als PDF
- [pdf] AHR Wohnbauförderung - Liste Fördermittel und Grundpfandsicherung 01.01.2025 AHR Wohnbauförderung - Liste Fördermittel und Grundpfandsicherung 01.01.2025 als PDF