Behandlung in Liechtenstein
Personen, die in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat krankenversichert sind und sich in Liechtenstein behandeln lassen möchten, haben die Möglichkeit auf www.lkv.li oder unter Gesundheitsberufe den passenden Gesundheitsdienstleister in Liechtenstein zu finden.
Nationale Kontaktstelle
Wenn Sie zu einer Behandlung nach Liechtenstein kommen möchten, dann erhalten Sie bei folgender Stelle Informationen zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung:
Amt für Gesundheit
Aeulestrasse 51
Postfach 684
9490 Vaduz
Tel.: 00423 236 73 40
Email: [email protected]
Behandlungskosten
Wenn Sie in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat krankenversichert sind und sich in Liechtenstein medizinisch behandeln lassen möchten, können unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten dafür erstattet werden. Unter folgendem Link finden Sie Informationen zu den Tarifverträgen mit den Leistungserbringern: www.lkv.li/Tarifverträge
Vor einer Behandlung in Liechtenstein sollten Sie sich aber immer mit Ihrem Krankenversicherungsträger oder mit der nationalen Kontaktstelle in Verbindung setzen.
Rezepte für Arzneimittel und Medizinprodukte
Wurde einer Person aus dem EU-/EWR-Ausland ein Arzneimittel oder Medizinprodukt (Pflaster, Verbände, etc.) verschrieben, ist es möglich, diese Verschreibung auch in Liechtenstein einzulösen.
Die Nichtanerkennung der Verschreibungen ist nur zulässig, wenn Zweifel an Echtheit (Fälschung), Inhalt oder Verständlichkeit einer solchen Verschreibung bestehen.
Die Verschreibung muss die Vorgaben der Durchführungsrichtlinie 2012/52/EU erfüllen.