Mutterschaft
Bei Schwangerschaft werden die Kosten für die nötigen Kontrolluntersuchungen während der Schwangerschaft und innerhalb von 10 Wochen nach der Niederkunft, sowie die Geburtshilfe durch den Arzt oder die Hebamme übernommen. Allerdings muss die Versicherte bis zur Niederkunft wenigsten 270 Tage einer Krankenkasse angehört haben. Entsprechende Versicherungszeiten bei einer anderen Kasse im EWR-Raum werden angerechnet.
Erwerbstätige haben Taggeldanspruch auf 20 Wochen, wovon mindestens 16 Wochen nach der Niederkunft liegen müssen.
Gesetze
Ansprechperson
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Walter Sinn [email protected] +423 236 64 61