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Entscheidungen
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- 28.05.2024: Zentraler Breitbandzugang für Massenmarkt
- 15.02.2024: Verfügung zum Widerruf der Zuteilung von Nutzungsrechten an Identifikationsmitteln (Adressen)
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- 27.02.2023: Verfügung zum Widerruf der vorläufigen Frequenzzuteilung zugunsten der Trion Space AG
- 07.12.2022: Frequenzzuteilungen
- 28.10.2022: Zugang zum Telefonnetz
- 20.05.2022: Genehmigung eines Frequenznutzungsvertrages
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- 02.08.2018: Entscheidung bzgl. der Einführung der Rufnummernportabilität
- 08.01.2018: Vorläufige Frequenzzuteilung
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- Kostenrechnungsmodell Telecom Liechtenstein AG
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- Öffentliche Konsultation des Vorleistungsangebots \„VoIP Whitelabel FL“\ der Telecom Liechtenstein AG
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Entsendung von Arbeitnehmern
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- Kommission für Architekten und andere qualifizierte Berufe im Bauwesen
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- Kreditvermittler - Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
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Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
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Aufnahme und Übertritt / Schullaufbahnen
Schülerinnen und Schüler erleben während ihrer Schullaufbahn immer wieder Veränderungen. Dazu gehört das Aufnahmeverfahren von der Primarschule in eine Schulart der Sekundarstufe I. Auch später sind innerhalb der Schularten unter bestimmten Rahmenbedingungen Übertritte möglich. Ebenso besteht die Möglichkeit aus einer Privatschule respektive ausländischen Schule in die öffentlichen Schulen zu wechseln.

1. Das Aufnahmeverfahren von der Primarschule in die Sekundarstufe
Informationsabend über die Sekundarschulen vom 27. August 2020:
YouTube Link: https://youtu.be/bsmaqF6TaAI
Umfassende und ganzheitliche Beurteilung
In der fünften Schulstufe stellt sich für die Lehrpersonen und Eltern die Frage, welche Sekundarschulart dem einzelnen Kind am ehesten entspricht. Die Eltern erhalten an einem Informationsabend Informationen über die Sekundarschulen und werden an einem Elternabend an der Schule über das Aufnahmeverfahren informiert.
Das Kind soll weder unter- noch überfordert sein, seine Begabungen und Neigungen sollen gefördert werden, und es soll bei der Bewältigung allfälliger Schulschwierigkeiten unterstützt werden. Die Klassenlehrperson kann auf der Grundlage der unterschiedlichen Beurteilungen die voraussichtliche weitere schulische Entwicklung des Kindes einschätzen. Sie empfiehlt auf der Grundlage der Beobachtungen und Beurteilungen im Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie der regelmässigen Lernkontrollen in einzelnen Fächern und des somit ermittelten Leistungsstandes das Kind für eine bestimmte Schulart. Die Eltern teilen der Lehrperson ihren Zuteilungswunsch mit.
Entscheid beim Aufnahmeverfahren
Sofern sich Eltern und Lehrperson einig sind, geben sie gemeinsam die im Zuweisungsgespräch erarbeitete Stellungnahme zuhanden des Schulamtes ab. Kommen Eltern und Lehrperson nicht zu einer Einigung über die Zuweisung, kann das Kind eine Übertrittsprüfung ablegen. Über sämtliche Zuweisungen entscheidet schliesslich das Schulamt.
Aufnahmeprüfung (Inhalte)
5. Klasse Primarschule in Sekundarstufe I
Broschüre "Das Aufnahmeverfahren"
Weitere Informationen zum Aufnahmeverfahren finden Sie hier.
Broschüre "Die Sekundarschulen"
Detaillierte Informationen zu den Sekundarschulen finden Sie hier.

2. Übertrittsmöglichkeiten auf der Sekundarstufe
Kinder und Jugendliche entwickeln sich unterschiedlich schnell, und es kann immer wieder vorkommen, dass sich Einzelne unter- oder überfordert fühlen. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, von den zahlreichen Übertrittsmöglichkeiten und der Durchlässigkeit über alle Stufen hinweg zu profitieren. Wichtig ist, dass sich die Lernenden wohl fühlen und dass sie dem eigenen Lernvermögen gemäss gefordert und gefördert werden können.
Die Bestimmungen zur Promotion und zum Übertritt auf der Sekundarstufe I sind in der Verordnung über die Aufnahme in die sowie die Promotion und den Übertritt auf der Sekundarstufe I, LGBl. 2001 Nr. 140 enthalten. Relevant für die Schülerbeurteilung bzw. das Zeugnis sind dort insbesondere die Art. 9 bis 23 und 32.
Übertrittsprüfung von der Oberschule in die Realschule (Inhalte)
1. Klasse Oberschule => 1. Klasse Realschule
1. und 2. Klasse Oberschule => 2. Klasse Realschule
Detaillierte Informationen zum Übertritt von der Realschule in das Liechtensteinische Gymnasium finden Sie hier:
Übertritt von der Realschule ins Liechtensteinische Gymnasium - INFORMATIONSBLATT
Übertrittsprüfung von der Realschule in das Gymnasium (Inhalte)
1. Klasse Realschule => 2. Klasse Gymnasium

3. Übertritte von einer inländischen Privatschule oder einer ausländischen Schule in die Sekundarstufe I
Aufnahmen in die Oberschule erfolgen grundsätzlich prüfungsfrei.
In das Gymnasium und in die Realschule dürfen nur Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die
a) die Aufnahmebedingungen nach der Verordnung über die Aufnahme in die sowie die Promotion und den Übertritt auf der Sekundarstufe I bzw. nach der Verordnung über den Lehrplan, die Promotion und die Matura auf der Oberstufe des Liechtensteinischen Gymnasiums erfüllen; oder
b) ein anderes vom Schulamt als gleichwertig beurteiltes Aufnahmeverfahren erfolgreich durchlaufen haben. Als gleichwertig gelten insbesondere Aufnahmeverfahren von ausländischen Staaten mit vergleichbaren Schulsystemen.
Schüler, die diese Bedingungen nicht erfüllen, haben auf Gesuch hin eine schriftliche Aufnahmeprüfung in Deutsch, Mathematik, Englisch und höchstens einem weiteren Promotionsfach zu absolvieren. Eine einzelne schriftliche Prüfung dauert je Fach 60 bis höchstens 120 Minuten.
Aufnahmeprüfungen (Inhalte)
Aufnahmeprüfung in die 6. Schulstufe (Hier finden Sie das Anmeldeformular für die 6. Stufe.)
Aufnahmeprüfung in die 7. Schulstufe
Für Fragen zum Aufnahmeverfahren wenden Sie sich bitte an die Lehrperson Ihres Kindes respektive die Schulleitung vor Ort. Zu den Übertritten können Ihnen die Inspektorate der Ober- und Realschule Auskunft erteilen,