Verfahrensregeln
für Schlichtungsverfahren beim Amt für Kommunikation in seiner Funktion als zuständige Schlichtungsstelle nach der Kommunikationsgesetzgebung gemäss Art. 4 Abs. 1 lit. a des Gesetzes über alternative Streitbeilegung in Konsumentenangelegenheiten (AStG; LGBl. 2016 Nr. 516)
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