Vergabe Aufenthaltsbewilligung (B)
Gesetzliche Grundlage:
-
bei EWR- und CH-Staatsangehörigen findet Art. 19 in Verbindung mit Art. 22 des Personenfreizügigkeitsgesetzes (PFZG, LGBl. 2009 Nr. 348) Anwendung
-
bei Nicht EWR- und Nicht CH-Staatsangehörigen findet Art. 20 in Verbindung mit Art. 26 des Ausländergesetzes (AUG, LGBl. 2008 Nr. 311) Anwendung
Geltungsbereich:
Alle Staatsangehörige, die keiner Erwerbstätigkeit in Liechtenstein nachgehen und über genügend finanzielle Mittel verfügen, sodass keine Sozialhilfe in Anspruch genommen werden muss. Die B-Bewilligung berechtigt zur Wohnsitznahme im FL von mehr als 12 Monaten.
Fristen:
Die Regierung entscheidet einmal pro Quartal über die Anträge zur erwerbslosen Wohnsitznahme.
Allgemeines:
Jegliche Erwerbstätigkeit in Liechtenstein ist untersagt. Eine Erwerbstätigkeit in Liechtenstein kann zum Widerruf der Aufenthaltsbewilligung führen.
Gebühren:
Bei einem positiven Entscheid durch die Regierung richten sich die Gebühren nach den Bestimmungen von Art. 10 Abs. 1 Bst. a und c der Verordnung über die Einhebung von Gebühren im Ausländerrecht (LGBl. 2011 Nr. 440) und belaufen sich auf gesamt CHF 1'060.--. Bei einem negativen Entscheid sind gemäss Art. 14 Abs. 1 der Gebührenverordnung (LGBl. 2011 Nr. 440) CHF 80.-- einzuheben.
Mit der Einführung der neuen Gebührenverordnung erhebt das Ausländer- und Passamt gemäss Art. 7 der Gebührenverordnung (LGBl. 2011 Nr. 440) einen Kostenvorschuss von 80 CHF.
Wir bitten Sie, diesen Betrag an folgende Bankverbindung zu überweisen:
Bank: | Liechtensteinischen Landesbank, 9490 Vaduz |
Konto Nr.: | 203.288.00 |
Unterkonto Nr.: | 103.431.00.02 |
Clearing-Nr.: | 8800 |
BIC/Swift: | LILALI2XXXX |
IBAN-Nr.: | LI3108800000020328800 |
Zahlungsgrund: | APA, Vorauszahlung Vergabe, Name und Vorname zuziehende Person |
Den Gesuchsunterlagen ist der entsprechende Einzahlungsbeleg beizulegen.
Onlineschalter
Gesetze
EWR-Ausschuss - Kundmachung des Beschlusses Nr. 191/1999 des Gemeinsamen EWR-AusschussesAnsprechpersonen
-
allgemeine Anfragen [email protected] +423 236 61 41