Arbeitszeitbewilligung
Die Beschäftigung der Arbeitnehmer während der Nacht und an Sonntagen ist verboten. Werden Arbeitnehmer in dieser Zeit beschäftigt, ist eine Bewilligung vom Amt für Volkswirtschaft notwendig. Diese Arbeitszeitbewilligungen werden als Sonntags- oder Nachtarbeitsbewilligung, sowie für ununterbrochenen Betrieb erteilt.
Merkblatt 010: Arbeitszeitbewillungen
Für Gesuche um Bewilligungen Nacht- bzw. Sonntagsarbeit benützen Sie bitte die hierfür vorgesehenen Formulare
Formular: Gesuch um Bewilligung für Nachtarbeit (23.00 Uhr bis 6.00 Uhr) / Sonn- und Feiertagsarbeit
Um sicher zu stellen, dass die Arbeitsorganisation den Vorschriften des Arbeitsgesetzes entspricht, wurde eine Auswahl von gesetzeskonformen Schichtplänen entwickelt. Diese können Sie nach den folgenden Erläuterungen übernehmen oder eigene Schichtpläne erarbeiten.