-
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
- Kontakt
-
Themen
- Informationen für Reisende/Hilfe im Ausland
- Prioritäten der Aussenpolitik
- Bilaterale Beziehungen
- Multilaterale Zusammenarbeit
- Europapolitik
- Aussenwirtschaftspolitik
- Internationale Humanitäre Zusammenarbeit und Entwicklung
- Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht
- Sicherheit und Verbrechensprävention
- Diplomatische Vertretung Liechtensteins im Ausland
- Diplomatische und konsularische Vertretungen in Liechtenstein
- Berichterstattungen und Publikationen
- Stellen
- Datenschutzhinweis
- Amt für Berufsbildung und Berufsberatung
- Amt für Bevölkerungsschutz
- Amt für Finanzen
- Amt für Gesundheit
- Amt für Hochbau und Raumplanung
- Amt für Informatik
-
Amt für Justiz
- Kontakt
- AJU-Newsletter
- eVertretung
- Grundbuch (GB)
- Grundverkehr Aufsicht
- Handelsregister (HR)
- Justizwesen (JUS)
- Mediation
- Opferhilfestelle (OHS)
- Stabsstelle Recht (SSR)
- Stiftungsaufsicht und Geldwäschereiprävention (STIFA/GWP)
- Datenschutzhinweise
-
Amt für Kommunikation
- Audiovisuelle Medien
-
Elektronische Kommunikation
- Adressierung
- AGB und Entgeltbestimmungen
- Erreichbarkeit
- Glasfaserausbau FTTH
- Marktanalyse und beträchtliche Marktmacht
- Marktstatistik
- Meldepflicht, Meldung und Melderegister
- Mobilfunk
- Nummerierung
- Schlichtungsstelle gemäss Art. 4 Abs. 1 lit. a AStG
- Schlichtungsstelle gemäss Art. 86 KomG (Unternehmen)
- Störungsmitteilung gemäss Art. 15 KomG
- Technisches Glossar
-
Entscheidungen
- 16.09.2024: Entscheidung zur Untersagung der Tätigkeit der iMetrik Global (Europe) AG
- 28.05.2024: Zentraler Breitbandzugang für Massenmarkt
- 15.02.2024: Verfügung zum Widerruf der Zuteilung von Nutzungsrechten an Identifikationsmitteln (Adressen)
- 24.10.2023: Zugang zum Teilnehmeranschluss
- 27.02.2023: Verfügung auf vorläufige Zuteilung von Frequenzen in Bezug auf die 3ECOM-1 und 3ECOM-3 Filings des Fürstentums Liechtenstein bei der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) sowie Genehmigung des Frequenznutzungsvertrags zwischen Rivada AG und Rivada Space Networks GmbH
- 27.02.2023: Verfügung zum Widerruf der vorläufigen Frequenzzuteilung zugunsten der Trion Space AG
- 07.12.2022: Frequenzzuteilungen
- 28.10.2022: Zugang zum Telefonnetz
- 20.05.2022: Genehmigung eines Frequenznutzungsvertrages
- 04.10.2021: Verbindungsaufbau in Festnetzen
- 04.03.2021: Verfügung zur Anpassung der vorläufigen Frequenzzuteilungsverfügung
- 04.11.2020: Anrufzustellung in Mobilfunknetzen
- 04.11.2020: Anrufzustellung in Festnetzen
- 02.08.2018: Entscheidung bzgl. der Einführung der Rufnummernportabilität
- 08.01.2018: Vorläufige Frequenzzuteilung
- Höchstgerichtliche Rechtsprechung
- Archiv / alte Entscheidungen
- Frequenzen und Anlagen
- Geschäftsstelle der Medienkommission
- Postdienste und Paketzustelldienste
- Signatur- und Vertrauensdienste
- Weltraum
- Anträge und Formulare
- Datenschutzhinweis
- Interne Zuständigkeiten
-
Konsultationen
- Laufende Konsultationen
-
Abgeschlossene Konsultationen
- Aktualisierung Mustervorlage RIO
- Marktanalyse Zentraler Breitbandzugang für Massenmarkt
- Marktanalyse Teilnehmeranschluss
- Marktanalyse Zugang zum Telefonnetz
- Marktanalyse Festnetz-Originierung
- Marktanteile-Statistik
- Mustervorlage RIO
- Marktanalysen Mobilterminierung und Festnetzterminierung
- Festnetz-Entgelte (M1) der Telecom Liechtenstein AG
- Universaldienst im Bereich der Festnetztelefonie
- Grundlagen und Planung Marktanalyse 2019+
- Vorleistungsangebot \„Zugang zum öffentlichen Telefonnetz über VoIP“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Roundtable Nummernportabiliät am 29.11.2017
- Kostenrechnungsmodell Telecom Liechtenstein AG
- Konsultation zur Aufhebung der Verpflichtung für den Betrieb von öffentlichen Münz- und Kartentelefonen (Publifone)
- Öffentliche Konsultation des Vorleistungsangebots \„Bit-Stream-3“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Öffentliche Konsultation des Vorleistungsangebots \„VoIP Whitelabel FL“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Öffentliche Konsultation des Verfügungsentwurfs betreffend Zugang zum HFC-Netz der Liechtensteinischen Kraftwerke
- Stellungnahmen betreffend die Standardangebote (TAL, KOL) & Entgelte
- Standardangebot Kernnetz
- Kostenrechnungsmodell LKW
- Stellungnahmen zum Standardangebot für physischen Netzzugang (M4)
- Verfügungsentwurf StdA Kollokation
- Verfügungsentwurf Entgelte LKW
- Verfügungsentwurf StdA TAL Kupfer
- Standardangebot für physischen Netzzugang (M4) - TAL Kupfer
- Standardangebot für physischen Netzzugang (M4) - Kollokation
- Standardangebot für physischen Netzzugang (M4) - TAL CATV
- Vorleistungsangebot für CPS (M1)
- Standardangebote Originierung und Terminierung (M2/M3)
- Implementierung einer CPS/CS-Verpflichtung für Connecta
- Standardangebot für Breitbandzugang (M5)
- Reference Unbundling Offer (RUO)
- Standardangebot für den Zugang über VoIP
- Öffentliche Konsultation Vergabe Mobilfunkfrequenzen
- Laufende Datenerhebungen
- Kontakt
- Rechenschaftsbericht
- Rechtsgrundlagen
- Kundmachungen
-
Amt für Kultur
- Kontakt
- Amtsstellenleitung
- Archäologie
- Denkmalpflege
- Kulturschaffen
- Landesarchiv
- LiVE - Liechtensteinische Aktenverwaltung
- Zentrale Dienste
- Gesetze
- Datenschutzhinweis
- Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
- Amt für Personal und Organisation
-
Amt für Soziale Dienste
- Kontakt
- Kinder und Jugendliche
- Erwachsene
- Familienförderung
- Chancengleichheit
- Finanzielle Hilfen
- Datenschutz
- Barrierefreier Webzugang
- Amt für Statistik
-
Amt für Strassenverkehr
- eGov Portal
- Kontakt
- Wissenswertes
- Datenschutzhinweis
-
Führerschein
- Mein Weg zum Führerausweis
- e-Führerschein
- Chauffeurzulassungsverordnung (CZV)
- Computerunterstützte Theorieprüfung (CUT)
- Digitaler Fahrtenschreiber
- Fahrlehrer
- Führerschein im Kreditkartenformat
- Kategorien
- Lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferausweis)
- Lernmittel zur Theorieprüfung
- Medizinische Kontrolluntersuchung
- Internationaler Führerausweis
- Lernfahrausweis
- Praktischen Führerprüfung
- Theorieprüfung
- Umschreibung ausländischer Führerschein
- Verlust Führerschein
- Formulare
- Fahrzeuge
- Kontrollschilder
- Fahrzeugführer mit Behinderung
- Sonderbewilligung
- Administrative Massnahmen (ADMAS)
- Online-Terminvergabe
- Online-Schalter Zulassung
-
Amt für Tiefbau und Geoinformation
- Kontakt
- Aktuelle Bauvorhaben
-
Amtliche Vermessung (AV)
- Beteiligte Stellen
- Verfahren der Amtlichen Vermessung
- Nachführung/ Mutationen
- Nachführungsgeometer
- Ebenenmodell der Amtlichen Vermessung
- Detaillierungsgrad
- Rechtsgrundlagen/Instruktionen
- Amtliche Vermessungsschnittstelle
- Bezugsrahmenwechsel auf LV95
- Datenausgabe
- Richtlinien und Dokumente Amtliche Verrmessung
-
Bewilligungen
- Bewilligung Strassenreklame
- Bewilligung von Strassensignalisationen/ Verkehrsanordnungen
- Veranstaltungsbewilligung
- Bewilligung Inanspruchnahme öffentlichen Grundes
- Bewilligung für Grabarbeiten im öffentlichen Strassenraum
- Bewilligung für die Veröffentlichung von Geodaten
- Richtlinien und Weisungen Verkehrsanlagen und Signalisationen
- Geoinformation
- Infrastruktur Bau
- Infrastruktur Betrieb
- Landerwerb
- Landesvermessung
- ÖREB-Kataster
-
Download / Dokumente
- Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen
- Richtlinien und Weisungen Verkehrsanlagen und Signalisationen
- Richtlinien und Dokumente zum Strassenunterhalt
- Planungs- und Ausführungsunterlagen
- Empfehlungen zur Honorierung
- Dokumente zur Landsvermessung
- Richtlinien und Dokumente amtliche Verrmessung
- Technische Unterlagen und Weisungen ÖREB-Kataster
- Datenschutzhinweis
-
Amt für Umwelt
- Kontakt
- Wissenswertes
- Publikationen
- Recht
- Datenschutzhinweis
-
Amt für Volkswirtschaft
- Kontakt
- Amtliche Kundmachungen
- Arbeitsmarkt Service
- Datenschutzhinweis
- Arbeitslosenversicherung (ALV)
-
Arbeitssicherheit
- Arbeiten im Nahbereich von Hochdruckleitungen
- Arbeits- und Ruhezeiten
- Arbeitsmittel
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Arbeitsplätze
- Arbeitsräume und Umgebungsfaktoren
- Arbeitssicherheit mit System
- Druckgeräte
- Gesetzliche Grundlagen
- MAK Werte
- Plangenehmigung für gewerbliche und industrielle Bauten sowie Umgestaltung von Arbeitsstätten/Betriebsbewilligung
- Psychosoziale Risiken
- Rechte und Pflichten der Arbeitgebenden und der Arbeitnehmenden
- Sonderschutzbestimmungen
- Strahlenschutz
- Bauarbeiten
- Baustellenkoordination
- Energie / Energiefachstelle
- Forschung & Innovation
- Gefahrgutbeauftragter
- Geldspiel
-
Grenzüberschreitende Dienstleistungen aus dem Ausland
-
Entsendung von Arbeitnehmern
- Einzuhaltende Bestimmungen über Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen
- Meldepflichten
- Mitzuführende Unterlagen und weitere Mitwirkungspflichten, Kontrollen und Vollzugskosten
- Haftung und Verpflichtungen des liechtensteinischen Auftraggebers als Unternehmer
- Verwaltungsstrafrechtliche Verfahren, Bussen, Entsendesperre und Publikation
- Rechtsmittel und Verfahren für die zivilrechtliche Durchsetzung für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis
- Kontaktstellen
- Sanktionsliste gemäss Art. 7 Abs. 4 EntsG
-
GDL-Erbringung (selbstständig oder mit entsandten Arbeitnehmern)
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Gewerbegesetzes
- GDL-Erbringung im Bereich der Arbeitsvermittlung und des Personalverleihs
- GDL-Erbringung von Architekten, Bauleitern und Ingenieuren im Bauwesen
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes
- GDL-Erbringung in der Hausiertätigkeit und dem Wandergewerbe
- GDL-Erbringung in Branchen ausserhalb der Zuständigkeit des Amts für Volkswirtschaft
-
Entsendung von Arbeitnehmern
- Immaterialgüterrecht (Markeneintragung, Urheberrecht)
- Konsumentenschutz
- Öffentliches Arbeitsrecht
- Standortförderung
- Verzugszinsen im Zahlungsverkehr
- Warenverkehr
- Wettbewerbsrecht
-
Wirtschaft, Gewerbe
-
Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
- Neuerteilung Bewilligung eines Berufes gemäss Bauwesen-Berufe-Gesetz
- Geschäftsführer Neubestellung
- Zusätzlicher Beruf für eine bestehende Bewilligung
- Nachdruck einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe Gesetz
- Löschung einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe-Gesetz
- Kommission für Architekten und andere qualifizierte Berufe im Bauwesen
- Bauwesen-Berufe-Register
- Dolmetscherbewilligungen
- Gastwirteprüfung
- Gewerbeausübung mit Niederlassung
- Güter- und Personentransport
- Hausierbewilligungen
- Kreditvermittler - Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
- Internationale Gewerbelegitimationskarte
- Pauschalreise
- Private Arbeitsvermittler/Personalverleiher (AVG)
- Sonn- und Feiertagsruhe/Ladenschluss
-
Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
- Zentraler Unternehmensservice (EAP)
-
Ausländer- und Passamt
- Kontakt
- Information Ukraine
- Dienstleistungserbringung (GDL)
- Wohnsitz in Liechtenstein ohne Erwerbstätigkeit
- Wohnsitz in Liechtenstein zur Erwerbstätigkeit
- Erwerbstätigkeit ohne Wohnsitznahme
- Familiennachzug
- Daueraufenthalt und Niederlassung
- Verlängerung des Aufenthalts
- Beibehalt der Bewilligung
- Aufenthaltsausweise
- Dienstleistungen
- Reisepass
- Identitätskarte
- Schweizer Identitätskarte
- Diebstahl / Verlust eines Ausweisdokuments
- Asyl
- Integration
- Visum
- Wissenswertes
- Gesetze
- Datenschutzhinweis
- Schengen/Dublin
- Projekte
- Beratungs- und Beschwerdestelle
- Datenschutzstelle
- Diplomatische Vertretungen
- Fachstelle Datenschutz
-
Fachstelle Öffentliches Auftragswesen
- Kontakt
-
Grundsätzliche Bestimmungen
- Eignungskriterien
- Verfahrensarten und -methoden
- Fristen
- Vergabephasen, Rechtsmittel und Schadenersatz
- Auftragswertberechnung
- Geltungsbereich, nationale und internationale Schwellenwerte
- Kernpunkte und Mitgliedstaaten
- Spezielle Bestimmungen für Auftraggeber im Bereich der Sektoren
- Auftraggeber
- Bekanntmachungen
- Zuschlagskriterien
- Aufgabengebiet
- Informationen für Bewerber, Offertsteller und Auftragnehmer
- Bestimmungen Land
- Bestimmungen Gemeinden
- Bestimmungen Einrichtungen des öffentlichen Rechts
- Bestimmungen Einrichtungen des privaten Rechts
- Bestimmungen Sektoren Unternehmen
- Begriffsdefinition
- Statistik öffentliche Auftragsvergaben
- Inhalt der Ausschreibungsunterlagen
- Fragen und Antworten
- Recht
- Links
- Datenschutzhinweis
- Finanzkontrolle
- Information und Kommunikation der Regierung
- Landespolizei
- Opferhilfestelle
- Protokoll der Regierung
- Rechtsdienst der Regierung
-
Schulamt
- Kontakt
-
Organisation Schulamt
- Schulamtsleitung
- Recht
- Office Management
- Finanzen und Rechnungswesen
- Infrastruktur Bildungsbereich
- Stipendienstelle
- Hallenbad SZU Eschen
- Jugendhaus Malbun
- Pädagogik und Schulqualität
- Bildungscontrolling und Qualitätssicherung
- Mittel- und Hochschulen
- Europäischer Bildungsraum
- Pädagogischer Support
- Schulsozialarbeit
- Schulpsychologischer Dienst
- Lebensraum Schule / Zentrum für Schulmedien
-
Bildungsbereiche
-
Bildungswesen / Schularten
- Aufbau des Bildungswesens
- Kindergarten
- Primarschule
- Oberschule
- Realschule
- Gymnasium
- Berufsmaturitätsschule
- Freiwilliges 10. Schuljahr
- Sportschule Liechtenstein
- Timeout Schule FL
- Tagesschulen
- Sonderpädagogische Tagesschule Schaan
- Musikschule
- Kunstschule
- Berufsschulen
- Hochschulwesen
- Intensivkurs Deutsch als Zweitsprache (IK DaZ)
- Privatschulen / Ausländische Schulen
- Lehrpläne
- Schulen
- Schulleitungen
-
Schülerinnen und Schüler
- Vom Kindergarten in die Schule
- Aufnahme und Übertritt / Schullaufbahnen
- Bildungsangebote nach der obligatorischen Schulzeit
- Schülertransport (Bus)
- Dispensen
- Vorgehen bei Wohnortswechsel
- Berufswahlvorbereitung
- Schulsport Liechtenstein
- Besuch einer Privatschule bzw. ausländischen Schule
- Stellwerk 2.0 und Checks
- Beurteilung
- Elternmitwirkung
- Gemeindeschulrat
- Statistik
- Europarat-Charta
-
Schulische Fördermassnahmen
- Begabtenförderung
- Sonderschulung
- Ergänzungsunterricht
- Deutsch als Zweitsprache
- Intensivkurs Deutsch als Zweitsprache
- Spezielle Förderung
- Logopädie
- Psychomotorik
- Heilpädagogische Früherziehung
- Massnahmen bei Sinnesbeeinträchtigungen
- Schulsozialarbeit
- Timeout Schule
- Schulische Familienberatung
- Schulpsychologischer Dienst
-
Themen und Projekte
- Schulleistungserhebungen
- MINT-Förderung
- Gesundheitsförderung
- Sprach- und Leseförderung
- angek(l)ickt – Medien-Präventions-Performance
- Liechtenstein Languages
- Religionsunterricht
- Schul-ICT
- Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
- Waldtage 2023
- Europarat: Vorsitz im Ministerkomitee
- Klapp-Schulkommunikation
- Evaluation zur Lehrplaneinführung LiLe
- Pilotphase "Psychische Gesundheit der Schülerinnen und Schüler"
- Externe Nutzung von Schulanlagen
- EU-Programme
- Anfragen: Wiss. Qualifikationsarbeiten
-
Bildungswesen / Schularten
- Schulferien / Ferienkalender
- Stipendienstelle
- Gesetze
- Datenschutz
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Elternmitwirkung
- Offene Stellen
- Downloads
- A - Z Index
- Staatsanwaltschaft
- Stabsstelle Cyber-Sicherheit
- Stabsstelle EWR
- Stabsstelle FIU
- Stabsstelle Finanzplatzinnovation und Digitalisierung
- Stabsstelle für Sport
- Stabsstelle für staatliche Liegenschaften
-
Stabsstelle Regierungskanzlei
- Kontakt
- Beglaubigungen
- Berichte und Anträge
-
Vernehmlassungen
- Laufende Vernehmlassungen
- abgelaufene Vernehmlassungen 2025
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2024
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2023
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2022
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2021
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2020
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2019
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2018
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2017
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2016
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2015
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2014
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2013
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2012
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2011
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2010
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2009
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2008
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2007
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2006
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2005
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2004
- Externe Stellungnahmen zu Vernehmlassungen
- Bewilligungen
- Interreg V A – Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein
- Rechenschaftsbericht
- Rechtsvorschriften
- Referendumsvorlagen
- Registratur
- Staatskalender
- Telefonzentrale
- Wahlen und Abstimmungen
- Wappen und Farben Liechtensteins
- Datenschutzhinweis
-
Steuerverwaltung
- Kontakt
- Bankverbindung
- Direkte Steuern natürliche Personen
- Direkte Steuern juristische Personen
- eTax / elektronische Steuererklärung
- Grundstücksgewinnsteuer
- Internationales Steuerrecht
- Lohn-/Quellensteuer
- Mehrwertsteuer
- Selbstanzeige
- Stempelabgaben (Emissionsabgabe, Umsatzabgabe)
- Newsletter
- Gesetze
- Datenschutzhinweis
- Zivilstandsamt
Wolf
Seit den 1990er-Jahren unterliegen die Zentralalpen einer kontinuierlichen Wiederbesiedlung durch Wölfe. Von dieser Entwicklung ist auch das Staatsgebiet des Fürstentums Liechtenstein betroffen. Nach 2 Jahrhunderten der Abwesenheit wurde im Dezember 2018 der erste sichere Nachweis von Wolfspräsenz erbracht.
Die Rückkehr des Wolfes in intensiv genutzte Kulturlandschaften stellt eine sehr grosse Herausforderung für den Artenschutz dar. Wölfe kommen hervorragend mit den Lebensbedingungen in Kulturlandschaften zurecht, was erhebliches Konfliktpotential mit sich bringt. Ungeschützte Nutztierherden sind immer wieder von Schäden durch Wölfe betroffen. Bei manchen Menschen verursacht die Anwesenheit von Wölfen Unbehagen oder gar ein Angstgefühl. Ausgereifte Konfliktlösungen bzw. Massnahmen zur Minimierung von Konflikten stellen deshalb die wichtigsten Schutzbemühungen für den Wolf dar.
Gemäss Art. 28d des Gesetzes zum Schutz für Natur und Landschaft erarbeitet das Amt für Umwelt unter Einbezug der betroffenen Kreise Managementkonzepte für spezifisch geschützte Tierarten. Am 09. Juli 2019 hat die Regierung das Konzept Wolf Liechtenstein genehmigt.
Das Konzept ist als Instrument zu verstehen, welches im Dienst der Konfliktprävention und Konfliktminimierung steht und somit wesentlich mithilft, ein geordnetes und konfliktarmes Zusammenleben von Menschen und Wölfen zu ermöglichen.
Nach einer öffentlichen Konsultation wurde das revidierte Konzept am 11. Juli 2023 von der Regierung genehmigt.
Die relevanteste Änderung zur Konsultationsfassung des Konzepts Wolf Schweiz betrifft Massnahmen gegen einzelne schadenstiftende Wölfe. Die Schadenschwelle wird von 15 auf 6 herabgesetzt. Bei Tieren der Rinder- oder Pferdegattung sowie bei Neuweltkameliden liegt ein grosser Schaden und damit die Möglichkeit eines Wolfsabschusses vor, wenn mindestens ein Tier getötet oder schwer verletzt wurde.
Neben der Festlegung dieser neuen Schadenschwellen sind die wichtigsten Änderungen im Konzept Wolf Liechtenstein:
- Für alle Tiergattungen werden sogenannte zumutbare Herdenschutzmassnahmen bezeichnet.
- Die Bezeichnung als nicht zumutbar schützbare Alpweiden oder Teile von Alpen werden im Zuge der Herdenschutzberatung festgelegt.
Nachweise von Wölfen
Bei Verdacht auf Anwesenheit von Wölfen wie Direktbeobachtungen, Spuren oder Losungen ist unverzüglich das Amt für Umwelt zu kontaktieren. Wichtige Zusatzinformationen sind dabei Fundort (genaue Koordinaten), Datum, Umstände sowie nach Möglichkeiten Fotos.
Olivier Nägele
Martin Vogt
Dominik Frick
+423 236 64 02 / +423 799 64 02
+423 236 74 10
+423 236 61 98
Das Amt für Umwelt protokolliert die vorgefundene Situation und entnimmt beispielsweise im Falle eines Kotfundes genetische Proben von der Wolfslosung, mit denen das vermeintliche Grossraubtier auf Individuenniveau genau identifiziert werden kann.
Die gesamte Bevölkerung hat dafür zu sorgen, dass sämtliche für Wölfe zugängliche Futterquellen wie im Freien aufbewahrte Abfallsäcke, Abfallkübel, Futterangebote für Haustiere oder Lebensmittelreste auf zugänglichen Komposthaufen vermieden werden. Wölfe dürfen nicht von offen zugänglicher, potentieller Nahrung angelockt werden.
Weitere Verhaltensempfehlungen sind in den folgenden Merkblättern zu finden:
Die Anlaufstelle Herdenschutz SG informiert die betroffenen Regionen per SMS. In Regionen mit permanenter Grossraubtierpräsenz wird der Bedarf an Meldungen auf die wichtigsten beschränkt. Die versendeten SMS basieren auf sicheren Nachweisen und entsprechenden SCALP-Kategorien C1 und C2 (Definition weiter unten). Für die Aufnahme in das SMS-Melde-System müssen Nutztierhalter sich aus Datenschutzgründen aktiv anmelden.
Kontakt: Olivier Nägele (+423 236 64 02)
Zusätzlich veröffentlicht das Amt für Umwelt bei sicheren Wolfsnachweisen Medienmitteilungen, um die Gesamtbevölkerung über die Präsenz zu informieren.
Wolfsnachweise im angrenzenden Kanton St. Gallen seit dem 17.04.2022 werden auf der Webseite des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei publiziert und können unter folgendem Link abgerufen werden:
Wolfsnachweise im angrenzenden Kanton Graubünden werden auf der Webseite des Amtes für Jagd und Fischerei publiziert und können unter folgendem Link abgerufen werden:
Meldungen im Rahmen des Wolfsmonitorings werden evaluiert und nach ihrer Aussagekraft und Überprüfbarkeit in 3 Kategorien eingeteilt. Dabei kommen die sogenannten SCALP-Kriterien zum Einsatz. Diese wurden für das Projekt «Conservation of the Alpine Lynx Population» (SCALP) mit dem Ziel eines einheitlichen, länderübergreifenden Luchsmonitorings in den Alpen entwickelt, sodass die Hinweisdaten miteinander vergleichbar sind. Diese Kriterien wurden auch für Nachweise von Wolf und Bär übernommen.
Ein Nachweis der Kategorie C1 – das C steht für «Category» - ist ein sicherer Nachweis («hard facts»), die die Anwesenheit eines Tieres eindeutig bestätigen. In diese Kategorie fallen (eindeutige) Fotos, genetische Nachweise (Speichel, Kot), Totfunde, Lebendfänge oder Daten aus der Telemetrieortung.
Ein Nachweis der Kategorie C2 ist ein bestätigter Nachwies durch Personen mit entsprechender Ausbildung. Hierbei handelt es sich um Risse (Nutz- und Wildtiere) und Spuren, die im Feld oder mittels aussagekräftiger Dokumentation überprüft und bestätigt werden kön-nen.
Ein Nachweis der Kategorie C3 sind unbestätigte Hinweise; der Nachweis des betroffenen Beutegreifers kann weder bestätigt noch ausgeschlossen werden, z.B. bei zu alten, unzureichenden oder unvollständig dokumentiertenen Hinweisen. C3-Nachweise beinhalten nicht überprüfte oder nicht überprüfbare Risse, Spuren- und Kotfunde und auch alle nicht über-prüfbaren Hinweise wie Lautäusserungen oder Sichtbeobachtungen ohne Foto- oder Video-beleg. Die Kategorie kann in Unterkategorien wie «wahrscheinlich» und «unwahrscheinlich» unterteilt werden.
Zufallsbeobachtungen aus der Bevölkerung stellen eine eine wichtige Informationsquelle dar, da viele Personen täglich in der Natur unterwegs sind. Unter den C3-Meldungen gibt es immer auch solche, bei denen ein Tier irrtümlich für einen Wolf gehalten wird. Trotzdem sind solche Meldungen für das Amt für Umwelt wichtig und werden routinemässig in einer Datenbank erfasst. In Kombination mit C2- oder C1-Nachweisen können auch C3-Meldungen wichtige Rückschlüsse zum wahrscheinlichen Auftauchen und Verhalten von Wölfen liefern.
Herdenschutz
Aufgrund gesicherter Nachweise von Wolf und Luchs in Liechtenstein und der Dauerpräsenz dieser beiden Beutegreifer in der Region ergeben sich für Nutztierhalter in Liechtenstein neue Herausforderungen. Ungeschützte Nutztiere, insbesondere Kleinvieh wie Schafe und Ziegen, können für Einzelwölfe oder Wolfsrudel leicht verfügbare Nahrung darstellen. Das Reissen von Nutztieren ist ein unerwünschtes Verhalten, welches es zu vermeiden gilt – sowohl vonseiten Grossraubtiermanagement als auch mithilfe von Herdenschutzmassnahmen durch Nutztierhalter.
Ziel des Grossraubtiermanagements in Liechtenstein ist es, ein konfliktarmes Nebeneinander der betroffenen Personenkreise, Nutz- und Wildtieren zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund wird in Liechtenstein der Herdenschutz aufgebaut, den sich verändernden Gegebenheiten anpasst und stetig verbessert.
Sowohl im Grossraubtiermanagement als auch im Herdenschutz orientiert sich Liechtenstein eng an der Schweizer Vollzugspraxis. Für Herdenschutzmassnahmen auf Heim- und Alpweiden ist grundsätzlich der Tierhalter verantwortlich. Nutztierhalter in Liechtenstein wie auch Alpgenossenschaften erhalten in Liechtenstein kostenlos Herdenschutzberatung. Diese wird von Fachpersonen der Anlaufstelle Herdenschutz des Landwirtschaftlichen Zentrums St. Gallen (LZSG) durchgeführt und ist individuell auf den Betrieb abgestimmt.
Die wichtigste und häufigste Herdenschutzmassnahme ist ein elektrifizierter Zaun mit einer Mindesthöhe von 90-110 cm (insbesondere in Hanglagen ist der Zaun bergseitig zu erhöhen) sowie einer Minimalspannung von 3’000 Volt. Der unterste Draht soll höchstens 15 cm vom Boden entfernt sein und weder Boden noch Gras berühren (ausmähen bzw. freischneiden der Vegetation). Je nach Situation werden Weidenetze oder vier Litzendrähte eingesetzt. Knotengitter können mit zwei zusätzlichen stromführenden Litzen gemäss Merkblatt ausgestattet werden.
Termine für Herdenschutzberatung können über das Amt für Umwelt Olivier Nägele (+423 236 64 02) oder direkt über das LZSG vereinbart, Sven Baumgartner (058 228 24 00) werden.
Die Förderbeiträge in Liechtenstein richten sich nach der Verordnung über die Verhütung und Vergütung von Schäden durch spezifisch geschützte Tierarten (VVSV).
In Liechtenstein werden folgende Beiträge an Herdenschutzmassnahmen ausgerichtet:
- CHF 1.- pro Laufmeter an Weidenetze (blau-weiss, Mindesthöhe 1 m), höchstens jedoch 50 % der Gesamtkosten;
- 50 % der Kosten für Litzenzäune zum Schutz von Nutztieren (Voraussetzungen: siehe Vorgaben Herdenschutz); Litzen in den Farben weiss oder blau-weiss
- 50 % der Kosten von Weidezaungeräten, höchstens jedoch CHF 500.- pro Gerät
Das AU empfiehlt grundsätzlich auf den Verzicht von orangenen Weidenetzen, da diese sowohl für Nutz- als auch für Wildtiere schlecht sichtbar sind. Es werden Kontrastfarben (blau-weiss) empfohlen.
Orange Weidenetze können deshalb ab sofort nicht mehr vergütet werden.
Bitte beachten Sie dazu das Merkblatt «Wolfschutzzäune auf Kleinviehweiden» unter "Die wichtigsten Merkblätter für Nutztierhalter im Überblick".
Liechtenstein befindet sich derzeit in der Situation von durchziehenden Einzelwölfen. Bisher gibt es keine Hinweise darauf, dass sich ein Wolf oder mehrere Wölfe längerfristig niedergelassen haben. Für Sie als Tierhalterin oder Tierhalter bedeutet dies, dass nachfolgend aufgelistete zumutbaren Herdenschutzmassnahmen mittel- bis längerfristig umgesetzt werden sollen.
In Liechtenstein haben elektrifizierte Zäune oberste Priorität.
Der elektrifizierte Zaun erfüllt mehrere Funktionen:
- Verhindern des Ausbrechens der eigenen Nutz- bzw. Haustiere
- Verhindern des Eindringens von Grossraubtieren in die Herde
- Verhindern des Lerneffekts, dass Nutztiere leicht verfügbare Nahrung für den Wolf darstellen à Negativkonditionierung durch Stromschlag
Ohne Wolfspräsenz war es – je nach Tiergattung – bis anhin nicht immer notwendig, eine Mindestspannung von 3'000 Volt und mehr einzuhalten, um die eigenen Tiere am Ausbrechen aus Zaunsystemen zu hindern. Mit dem zu erwartenden steigenden Wolfsdruck in den nächsten Jahren wird es aber immer wichtiger, einerseits gutes Zaunmaterial, andererseits ein ausreichende leistungsfähiges Weidezaungerät zur Verfügung zu haben.
Bei der Anwesenheit von Wölfen zeigen diese oftmals ein Erkundungsverhalten am Zaun auf Unter- oder Durchschlupfmöglichkeiten, manchmal versuchen Wölfe auch, sich unter einem Zaun durchzugraben. Einzelne Wölfe lernen, durch Überspringen eines Zaunes Herdenschutzmassnahmen zu überwinden, um an Nutztiere zu gelangen; diese Wölfe werden als «schadenstiftendend» bezeichnet und können unter bestimmten Voraussetzungen entnommen werden (siehe dazu Kapitel «4.5 Massnahmen gegen einzelne schadenstiftende Wölfe» sowie «4.6 Massnahmen gegen Wolfsrudel bei grossen Schäden oder erheblicher Gefährdung» im Konzept Wolf Liechtenstein).
Die Richtlinie Herdenschutzhunde Liechtenstein regelt die Voraussetzungen zum Halten von durch das Land Liechtenstein geförderten Herdenschutzhunden sowie die entsprechenden Beitragshöhen.
Der Auftrag zur Ausarbeitung dieser Richtlinie begründet auf Art. 6 der Verordnung über die Verhütung und Vergütung von Schäden durch spezifisch geschützte Tierarten (VVSV).
Die Richtlinie wurde am 11. Juli 2023 von der Regierung genehmigt.
Grundsätzlich liegt das Umsetzen von Herdenschutzmassnahmen in der Eigenverantwortung eines jeden Tierhalters. Schafe und Ziegen sind von Übergriffen durch Wölfe besonders gefährdet; über 90% der Rissfälle betreffen diese beiden Tiergattungen. Die wichtigste und häufigste Herdenschutzmassnahme ist ein elektrifizierter Zaun mit einer Mindesthöhe von 90-110 cm (insbesondere in Hanglagen ist der Zaun bergseitig zu erhöhen) sowie einer Minimalspannung von 3’000 Volt. Der unterste Draht soll höchstens 15 cm vom Boden entfernt sein und weder Boden noch Gras berühren (ausmähen bzw. freischneiden der Vegetation). Je nach Situation werden Weidenetze oder mind. vier Litzendrähte eingesetzt.
Zur Unterstützung von Herdenschutzmassnahmen bei Kleinvieh werden folgende Förderbeiträge ausgerichtet:
- CHF 1.- pro Laufmeter an Weidenetze (blau-weiss, Mindesthöhe 1 m), höchstens jedoch 50 % der Gesamtkosten;
- 50 % der Kosten für Litzenzäune zum Schutz von Nutztieren (Voraussetzungen: siehe Vorgaben Herdenschutz); Litzen in den Farben weiss oder blau-weiss
- 50 % der Kosten von Weidezaungeräten, höchstens jedoch CHF 500.- pro Gerät
• Bei Neuweltkameliden (Lamas und Alpakas), Schweinen in Freilandhaltung sowie Hirschen in Gehegen gelten elektrifizierte Zäune ebenfalls als zumutbar.
• Bei Tieren der Rinder- und Pferdegattung sind die Überwachung des Muttertiers mit seinem Jungtier im Verlauf des Geburtsvorgangs, deren gemeinsame Haltung auf betreuten Weiden während den ersten zwei Lebenswochen sowie das sofortige Entfernen von Nachgeburten oder toten Jungtieren als zumutbar zu erachten.
• Grundsätzlich als geschützt gelten alle Nutztiere, die sich auf dem Areal des Betriebs-standorts in Ställen oder auf befestigten Auslaufflächen befinden.
Zur Unterstützung von Herdenschutzmassnahmen bei diesen Tiergattung werden folgende Förderbeiträge ausgerichtet:
- Weidezaungeräte: 50% der Kosten bei Neuanschaffung, maximal CHF 500.- pro Gerät (Ziel: Erreichung der Mindestvoltzahl von 3’000 Volt);
Grundsätzlich ist in der Tierhaltung das Vorhandensein von Zäunen bzw. elektrifizierten Zäunen bereits jetzt Standard, da diese als Bestandteil der Ausrüstung zur Tierhaltung zu sehen sind. Gefördert werden kann deshalb nur, was aufgrund von Wolfspräsenz zusätzlich notwendig wird (z.B. für Abkalbeweiden; siehe oben).
Beiträge an Verhütungsmassnahmen können nach einem gemeinsamen Besprechungstermin vor dem Kauf des Zaunmaterials mit dem Amt für Umwelt sowie unter Vorweisen der Quittungen ausgerichtet werden.
Im Rahmen des Projektes „Zauneffektivität zum Schutz vor Wölfen“, wurde eine Studie mit Gehegewölfen durchgeführt. Die Resultate des Projektes wurden in dem Film „Wolfschutzzaun für Kleinvieh“ realisiert.
Die in den Merkblättern aufgeführten Inhalte sind beispielhafte Empfehlungen. Für eine auf den eigenen Betrieb abgestimmten Massnahmen wird eine Herdenschutzberatung empfohlen.
-
Merkblatt Herdenschutz SG und FL
Externer Link
-
Merkblatt Wolfschutzzäune auf Kleinviehweiden (AGRIDEA)
Externer Link
-
Merkblatt Sichere Übernachtungsplätze für behirtete Kleinviehweiden (AGRIDEA)
Externer Link
-
Merkblatt Herdenschutzmassnahmen für Rindvieh auf Sömmerungsweiden (AGRIDEA)
Externer Link
-
Merkblatt Flatterbänder für Weidezäune (AGRIDEA)
Externer Link
-
Merkblatt Einsatz von Lamas für den Herdenschutz (AGRIDEA)
Externer Link
-
Merkblatt Übersicht betriebliche Massnahmen (AGRIDEA)
Externer Link
-
Merkblatt Herdenschutz mit Hunden (AGRIDEA)
Externer Link
-
Merkblatt Erfolgreiches Arbeiten mit Herdenschutzhunden (AGRIDEA)
Externer Link
Rissverdacht
Bei Verdacht auf ein verletztes oder gerissenes Nutztier durch ein Grossraubtier oder dem Verdacht auf Anwesenheit von Luchs oder Wolf (Direktbeobachtungen, Spuren, Kot) ist unverzüglich das Amt für Umwelt zu kontaktieren.
Um die Erreichbarkeit des AUs in Sachen Grossraubtierpräsenz in Liechtenstein zu vereinfachen, wurde die Natelnummer 00423 799 40 37 eingerichtet. Bitte nutzen Sie im Anlassfall diese Nummer (7 Tage die Woche).
Der Kadaver ist unverändert zu belassen, um keine Spuren zu verwischen, und sowohl Hunde als auch Nutztiere sind bis zum Eintreffen des Amtes für Umwelt vom Riss fernzuhalten.
Das Amt für Umwelt protokolliert die vorgefundene Situation und entnimmt im Falle eines Risses genetische Proben, mit denen das vermeintliche Grossraubtier auf Individuenniveau genau identifiziert werden kann. Die Entschädigung von gerissenen Nutztieren erfolgt ebenfalls durch das Amt für Umwelt.
Die Fachstelle Herdenschutz SG, die in Liechtenstein Herdenschutzberatungen vornimmt, kann im Falle eines Risses durch Grossraubtiere Sofortmassnahmen einleiten.