Deaktivierung "lilog"

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Anstalt

Die Anstalt (Establishment, Etablissement) ist ein rechtlich verselbständigtes und organisiertes, dauernden wirtschaftlichen oder anderen Zwecken gewidmetes Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Anstalt kann jeden beliebigen kaufmännischen oder nicht kaufmännischen Zweck verfolgen, sofern er rechtlich zulässig ist.

Die Anstalt muss im Handelsregister eingetragen werden.

Das Amt für Justiz erstellt, abgesehen von der Hilfestellung anlässlich der Anmeldung, keine Urkunden bzw. Verträge.

Bei Bedarf wenden Sie Sich bitte an die  Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer oder an die Liechtensteinische Treuhandkammer.

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