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Entscheidungen
- 16.09.2024: Entscheidung zur Untersagung der Tätigkeit der iMetrik Global (Europe) AG
- 28.05.2024: Zentraler Breitbandzugang für Massenmarkt
- 15.02.2024: Verfügung zum Widerruf der Zuteilung von Nutzungsrechten an Identifikationsmitteln (Adressen)
- 24.10.2023: Zugang zum Teilnehmeranschluss
- 27.02.2023: Verfügung auf vorläufige Zuteilung von Frequenzen in Bezug auf die 3ECOM-1 und 3ECOM-3 Filings des Fürstentums Liechtenstein bei der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) sowie Genehmigung des Frequenznutzungsvertrags zwischen Rivada AG und Rivada Space Networks GmbH
- 27.02.2023: Verfügung zum Widerruf der vorläufigen Frequenzzuteilung zugunsten der Trion Space AG
- 07.12.2022: Frequenzzuteilungen
- 28.10.2022: Zugang zum Telefonnetz
- 20.05.2022: Genehmigung eines Frequenznutzungsvertrages
- 04.10.2021: Verbindungsaufbau in Festnetzen
- 04.03.2021: Verfügung zur Anpassung der vorläufigen Frequenzzuteilungsverfügung
- 04.11.2020: Anrufzustellung in Mobilfunknetzen
- 04.11.2020: Anrufzustellung in Festnetzen
- 02.08.2018: Entscheidung bzgl. der Einführung der Rufnummernportabilität
- 08.01.2018: Vorläufige Frequenzzuteilung
- Höchstgerichtliche Rechtsprechung
- Archiv / alte Entscheidungen
- Frequenzen und Anlagen
- Geschäftsstelle der Medienkommission
- Postdienste und Paketzustelldienste
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- Marktanalyse Zentraler Breitbandzugang für Massenmarkt
- Marktanalyse Teilnehmeranschluss
- Marktanalyse Zugang zum Telefonnetz
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- Marktanteile-Statistik
- Mustervorlage RIO
- Marktanalysen Mobilterminierung und Festnetzterminierung
- Festnetz-Entgelte (M1) der Telecom Liechtenstein AG
- Universaldienst im Bereich der Festnetztelefonie
- Grundlagen und Planung Marktanalyse 2019+
- Vorleistungsangebot \„Zugang zum öffentlichen Telefonnetz über VoIP“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Roundtable Nummernportabiliät am 29.11.2017
- Kostenrechnungsmodell Telecom Liechtenstein AG
- Konsultation zur Aufhebung der Verpflichtung für den Betrieb von öffentlichen Münz- und Kartentelefonen (Publifone)
- Öffentliche Konsultation des Vorleistungsangebots \„Bit-Stream-3“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Öffentliche Konsultation des Vorleistungsangebots \„VoIP Whitelabel FL“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Öffentliche Konsultation des Verfügungsentwurfs betreffend Zugang zum HFC-Netz der Liechtensteinischen Kraftwerke
- Stellungnahmen betreffend die Standardangebote (TAL, KOL) & Entgelte
- Standardangebot Kernnetz
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- Stellungnahmen zum Standardangebot für physischen Netzzugang (M4)
- Verfügungsentwurf StdA Kollokation
- Verfügungsentwurf Entgelte LKW
- Verfügungsentwurf StdA TAL Kupfer
- Standardangebot für physischen Netzzugang (M4) - TAL Kupfer
- Standardangebot für physischen Netzzugang (M4) - Kollokation
- Standardangebot für physischen Netzzugang (M4) - TAL CATV
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- Plangenehmigung für gewerbliche und industrielle Bauten sowie Umgestaltung von Arbeitsstätten/Betriebsbewilligung
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- Rechte und Pflichten der Arbeitgebenden und der Arbeitnehmenden
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Grenzüberschreitende Dienstleistungen aus dem Ausland
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Entsendung von Arbeitnehmern
- Einzuhaltende Bestimmungen über Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen
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- Mitzuführende Unterlagen und weitere Mitwirkungspflichten, Kontrollen und Vollzugskosten
- Haftung und Verpflichtungen des liechtensteinischen Auftraggebers als Unternehmer
- Verwaltungsstrafrechtliche Verfahren, Bussen, Entsendesperre und Publikation
- Rechtsmittel und Verfahren für die zivilrechtliche Durchsetzung für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis
- Kontaktstellen
- Sanktionsliste gemäss Art. 7 Abs. 4 EntsG
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GDL-Erbringung (selbstständig oder mit entsandten Arbeitnehmern)
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Gewerbegesetzes
- GDL-Erbringung im Bereich der Arbeitsvermittlung und des Personalverleihs
- GDL-Erbringung von Architekten, Bauleitern und Ingenieuren im Bauwesen
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes
- GDL-Erbringung in der Hausiertätigkeit und dem Wandergewerbe
- GDL-Erbringung in Branchen ausserhalb der Zuständigkeit des Amts für Volkswirtschaft
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Entsendung von Arbeitnehmern
- Immaterialgüterrecht (Markeneintragung, Urheberrecht)
- Konsumentenschutz
- Öffentliches Arbeitsrecht
- Standortförderung
- Verzugszinsen im Zahlungsverkehr
- Warenverkehr
- Wettbewerbsrecht
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Wirtschaft, Gewerbe
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Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
- Neuerteilung Bewilligung eines Berufes gemäss Bauwesen-Berufe-Gesetz
- Geschäftsführer Neubestellung
- Zusätzlicher Beruf für eine bestehende Bewilligung
- Nachdruck einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe Gesetz
- Löschung einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe-Gesetz
- Kommission für Architekten und andere qualifizierte Berufe im Bauwesen
- Bauwesen-Berufe-Register
- Dolmetscherbewilligungen
- Gastwirteprüfung
- Gewerbeausübung mit Niederlassung
- Güter- und Personentransport
- Hausierbewilligungen
- Kreditvermittler - Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
- Internationale Gewerbelegitimationskarte
- Pauschalreise
- Private Arbeitsvermittler/Personalverleiher (AVG)
- Sonn- und Feiertagsruhe/Ladenschluss
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Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
- Zentraler Unternehmensservice (EAP)
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Ausländer- und Passamt
- Kontakt
- Information Ukraine
- Dienstleistungserbringung (GDL)
- Wohnsitz in Liechtenstein ohne Erwerbstätigkeit
- Wohnsitz in Liechtenstein zur Erwerbstätigkeit
- Erwerbstätigkeit ohne Wohnsitznahme
- Familiennachzug
- Daueraufenthalt und Niederlassung
- Verlängerung des Aufenthalts
- Beibehalt der Bewilligung
- Aufenthaltsausweise
- Dienstleistungen
- Reisepass
- Identitätskarte
- Schweizer Identitätskarte
- Diebstahl / Verlust eines Ausweisdokuments
- Asyl
- Integration
- Visum
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- Gesetze
- Datenschutzhinweis
- Schengen/Dublin
- Projekte
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- Diplomatische Vertretungen
- Fachstelle Datenschutz
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Fachstelle Öffentliches Auftragswesen
- Kontakt
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eGMB
Seit dem 5. Juli 2023 wird die GMB auch digital als sogenannte eGMB über die eID.li angezeigt. Die eGMB kann neben der physischen GMB als rechtsgültiger Nachweis der grenzüberschreitenden Tätigkeit in Liechtenstein verwendet werden. Bis auf weiteres wird die GMB im Kartenformat und digital als eGMB herausgegeben.
Die rechtlichen Grundlagen für die eGMB hat die Regierung an ihrer Sitzung vom 17. Januar 2023 mit der Abänderung der Personenfreizügigkeitsverordnung geschaffen. Die angepasste Verordnung ist seit dem 1. März 2023 in Kraft.
Fragen und Antworten zur digitalen Grenzgängermeldebestätigung (eGMB)
Wie kann die eGMB bezogen werden?
Die eGMB wird über die eID.li App bereitgestellt. Alle GMB-Inhaber erhalten die eGMB zusätzlich zur GMB-Karte automatisch und kostenlos in der eID.li App. Es muss lediglich die aktuellste Version der eID.li App installiert sein. Diese ist im jeweiligen App Store erhältlich.
Kann auf die Ausstellung einer physischen Grenzgängermeldebestätigung (GMB) im Kreditkartenformat verzichtet werden?
Nein. Die eGMB kann nur zusammen mit einer bestehenden oder neuen physischen GMB im Kreditkartenformat ausgestellt werden. Eine rein digitale Ausstellung ist aktuell noch nicht möglich.
Muss weiterhin die physische GMB zusätzlich zur eGMB vorgewiesen werden?
Grundsätzlich reicht die eGMB als rechtsgültiger Nachweis der grenzüberschreitenden Tätigkeit in Liechtenstein aus. Es empfiehlt sich jedoch weiterhin die physische GMB bei sich zu tragen.
Wo ist die eGMB gültig?
Die eGMB dient Staatsangehörigen eines EWR-Mitgliedstaates als Nachweis der Tätigkeit als Grenzgänger in Liechtenstein.
Ändert sich am Beantragungsprozess der GMB etwas?
Nein, der Beantragungsprozess für die GMB bleibt vorerst unverändert. Die Grenzgängertätigkeit von EWR-Staatsangehörigen ist meldepflichtig. Im Falle einer unselbständigen Erwerbstätigkeit hat die Meldung durch den Arbeitgeber zu erfolgen. Die Meldung der Grenzgängertätigkeit hat innert zehn Tagen ab Aufnahme der Geschäftstätigkeit bzw. des Beginn des Arbeitsverhältnisses zu erfolgen.
Was ist bei fehlender Datenverbindung (Offline)?
Die eGMB basiert grundsätzlich auf Daten, die direkt aus dem entsprechenden Register bezogen werden. Die eGMB ist aber auch abrufbar, wenn keine Verbindung zu den Registern besteht, solange sie in der Vergangenheit mindestens einmal online abgerufen wurde. Anhand des Aktualisierungsdatums kann eruiert werden, wie aktuell die aufgerufenen Daten der eGMB sind.
Wieso wird die eGMB nicht in der eID.li App angezeigt?
Dies kann mehrere Ursachen haben:
· Die eGMB kann nur zusammen mit einer bestehenden oder neuen physischen GMB im Kreditkartenformat ausgestellt werden. Falls Sie noch eine «alte» GMB im Papierformat haben, kann diese nicht als eGMB dargestellt werden.
· Die eID.li App wurde noch nicht aktualisiert.
· Die eID.li App konnte noch keine Verbindung zum entsprechenden Register herstellen.
· Sie haben keine gültige GMB.
Können die Daten der physischen GMB im Kreditkartenformat und der eGMB voneinander abweichen?
Ja, das ist möglich. Falls eine Online-Verbindung aktiv ist, sind die Daten der eGMB aktueller, da die eGMB die Daten des entsprechenden Registers spiegelt. Auch kann die eGMB mitunter bereits abrufbar sein, obwohl die physische Karte noch nicht zugestellt wurde.
Ich habe meine GMB in Kreditkartenformat verloren, aber gleichzeitigt eine eGMB. Muss ich den Verlust des Ausweises melden?
Ja, für in Verlust geratene Ausweise muss eine Verlustanzeige gemacht werden, damit ein neuer Ausweis gestellt werden kann. Bei Verlust eines gültigen Ausweises kann beim Ausländer- und Passamt eine entsprechende Anzeige erstattet werden. Steht das Abhandenkommen des Aufenthaltsausweises in Zusammenhang mit einem Straftatbestand (z.B. Diebstahl) steht, muss die Anzeige zwingend bei der Landespolizei vorgenommen werden.
Was ist bei leerem Akku?
Wenn die eID.li App aufgrund z. B. eines leeren Akkus nicht abrufbar ist, kann die eGMB nicht rechtsgültig als Ausweisdokument vorgewiesen werden. In solchen Fällen muss die physische GMB im Kreditkartenformat vorgewiesen werden.
Gesetze
EWR-Ausschuss - Kundmachung des Beschlusses Nr. 191/1999 des Gemeinsamen EWR-AusschussesAnsprechpersonen
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allgemeine Anfragen bewilligungen.apa@llv.li +423 236 61 41