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Entscheidungen
- 16.09.2024: Entscheidung zur Untersagung der Tätigkeit der iMetrik Global (Europe) AG
- 28.05.2024: Zentraler Breitbandzugang für Massenmarkt
- 15.02.2024: Verfügung zum Widerruf der Zuteilung von Nutzungsrechten an Identifikationsmitteln (Adressen)
- 24.10.2023: Zugang zum Teilnehmeranschluss
- 27.02.2023: Verfügung auf vorläufige Zuteilung von Frequenzen in Bezug auf die 3ECOM-1 und 3ECOM-3 Filings des Fürstentums Liechtenstein bei der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) sowie Genehmigung des Frequenznutzungsvertrags zwischen Rivada AG und Rivada Space Networks GmbH
- 27.02.2023: Verfügung zum Widerruf der vorläufigen Frequenzzuteilung zugunsten der Trion Space AG
- 07.12.2022: Frequenzzuteilungen
- 28.10.2022: Zugang zum Telefonnetz
- 20.05.2022: Genehmigung eines Frequenznutzungsvertrages
- 04.10.2021: Verbindungsaufbau in Festnetzen
- 04.03.2021: Verfügung zur Anpassung der vorläufigen Frequenzzuteilungsverfügung
- 04.11.2020: Anrufzustellung in Mobilfunknetzen
- 04.11.2020: Anrufzustellung in Festnetzen
- 02.08.2018: Entscheidung bzgl. der Einführung der Rufnummernportabilität
- 08.01.2018: Vorläufige Frequenzzuteilung
- Höchstgerichtliche Rechtsprechung
- Archiv / alte Entscheidungen
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- Marktanteile-Statistik
- Mustervorlage RIO
- Marktanalysen Mobilterminierung und Festnetzterminierung
- Festnetz-Entgelte (M1) der Telecom Liechtenstein AG
- Universaldienst im Bereich der Festnetztelefonie
- Grundlagen und Planung Marktanalyse 2019+
- Vorleistungsangebot \„Zugang zum öffentlichen Telefonnetz über VoIP“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Roundtable Nummernportabiliät am 29.11.2017
- Kostenrechnungsmodell Telecom Liechtenstein AG
- Konsultation zur Aufhebung der Verpflichtung für den Betrieb von öffentlichen Münz- und Kartentelefonen (Publifone)
- Öffentliche Konsultation des Vorleistungsangebots \„Bit-Stream-3“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Öffentliche Konsultation des Vorleistungsangebots \„VoIP Whitelabel FL“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Öffentliche Konsultation des Verfügungsentwurfs betreffend Zugang zum HFC-Netz der Liechtensteinischen Kraftwerke
- Stellungnahmen betreffend die Standardangebote (TAL, KOL) & Entgelte
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GDL-Erbringung (selbstständig oder mit entsandten Arbeitnehmern)
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- GDL-Erbringung in der Hausiertätigkeit und dem Wandergewerbe
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Entsendung von Arbeitnehmern
- Immaterialgüterrecht (Markeneintragung, Urheberrecht)
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Wirtschaft, Gewerbe
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- Geschäftsführer Neubestellung
- Zusätzlicher Beruf für eine bestehende Bewilligung
- Nachdruck einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe Gesetz
- Löschung einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe-Gesetz
- Kommission für Architekten und andere qualifizierte Berufe im Bauwesen
- Bauwesen-Berufe-Register
- Dolmetscherbewilligungen
- Gastwirteprüfung
- Gewerbeausübung mit Niederlassung
- Güter- und Personentransport
- Hausierbewilligungen
- Kreditvermittler - Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
- Internationale Gewerbelegitimationskarte
- Pauschalreise
- Private Arbeitsvermittler/Personalverleiher (AVG)
- Sonn- und Feiertagsruhe/Ladenschluss
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Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
- Zentraler Unternehmensservice (EAP)
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Ausländer- und Passamt
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- Information Ukraine
- Dienstleistungserbringung (GDL)
- Wohnsitz in Liechtenstein ohne Erwerbstätigkeit
- Wohnsitz in Liechtenstein zur Erwerbstätigkeit
- Erwerbstätigkeit ohne Wohnsitznahme
- Familiennachzug
- Daueraufenthalt und Niederlassung
- Verlängerung des Aufenthalts
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- Aufenthaltsausweise
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- Schweizer Identitätskarte
- Diebstahl / Verlust eines Ausweisdokuments
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Strategie
Die aktuelle IT-Strategie 2019-2023 des Amtes für Informatik ist eine Weiterführung der vorangegangenen IT-Strategie und basiert auf der "Digitalen Agenda Liechtenstein" vom März 2019 sowie der "E-Government Strategie Liechtenstein" vom April 2019 (beide herausgegeben von der Regierung).
Die folgenden Themen geben eine grobe Übersicht über die aktuelle IT-Strategie:
Das Amt für Informatik definiert sich als Erbringer von IT-Dienstleistungen für interne und externe Kunden und unterstützt diese bei der effizienten Verwaltungsarbeit und bei der Digitalisierung der Verwaltung. Das Amt für Informatik ist für alle IT-Dienstleistungen der internen Kunden zuständig, auch wenn diese von Dritten erbracht werden.
Die Kontenstruktur des durch das Amt für Informatik verwalteten IT-Budgets ist einfach gehalten. Es werden zwei Ertragskonten geführt, um Betriebskosten und Dienstleistungen für externe Kunden verrechnen zu können.
Im Rahmen der Budgetierung werden die IT-bezogenen finanziellen und personellen Ressourcen der Kunden und des Amtes für Informatik ermittelt.
Das Amt für Informatik ermittelt die Kosten ihrer IT-Dienstleistungen und weist den verwaltungsinternen Kunden die Kosten pro Business IT Service aus. Externen Kunden werden die Kosten verrechnet.
Alle IT-Beschaffungen werden im Amt für Informatik zentral getätigt und die Preise werden laufend optimiert.
Die Leistungen des Amtes für Informatik basieren auf Business IT Services (BITS), welche sich an den Geschäftsprozessen des Kunden orientieren.
Alle Benutzeranfragen werden zentral über ein Selfservice-Portal und einen leistungsfähigen Informatik Service Desk abgewickelt.
Die Kunden werden durch Business Consultants aktiv betreut, von der Beratung über die Planung und die Implementierung von Anforderungen bis zur Übergabe in den Betrieb. Durch diese frühe Einbindung des Amtes für Informatik in die Herausforderungen der Kunden wird eine längerfristige Planung der Ressourcen des Amtes für Informatik möglich. Als primäre Ansprechperson für den Business Consultant ist pro Kunde eine IT-Koordinatorin bzw. ein IT-Koordinator bestimmt.
Geplante und beauftragte Projekte werden in einem Projektportfolio verwaltet.
Technisch strebt das Amt für Informatik nach einer hohen Flexibilität durch Standardisierung der Komponenten und möglichst weitgehende Automation der wiederkehrenden Betriebsabläufe.
Im Applikationsbereich richtet sich das Architektur-Konzept nach dem Interoperabilitäts-Rahmen EIF. Die Applikations-Architektur basiert auf marktkonformen Komponenten und Bibliotheken. Zusammen mit den standardisierten Software-Werkzeugen sind die Entwicklungsstandards des Amtes für Informatik marktgängig.
Als Endgeräte werden PCs, Notebooks und Tablets eingesetzt, abhängig von den spezifischen Bedürfnissen. Bei der Bewirtschaftung der Clients sind Sicherheit und Mobilität sowie eine möglichst hohe Standardisierung und Automatisierung wichtig. Die aktuelle Client-Plattform ist Windows 10 und Office 2019.
In der Infrastruktur wird die Palette an IT-Services flexibilisiert, so dass verschiedene Leistungs- und Verfügbarkeitslevels wirtschaftlich realisiert werden können. Das Landesnetz basiert auf Glasfaser (FttB, "Fiber to the Building"). Die diplomatischen Vertretungen in Europa und Übersee sind in das Netzwerk der Landesverwaltung integriert.
Im Operations-Bereich wird mit verschiedenen Systemen die professionelle Bewirtschaftung der Infrastruktur sowie die Automation von Abläufen gemanagt. So können die Planbarkeit erhöht und die Betriebsaufwände gesenkt werden.
In Anbetracht der durch die Regierung forcierten E-Government-Strategie und den grundsätzlich ständig steigenden Security-Anforderungen wird das Engagement in Sicherheitsthemen laufend gestärkt und ausgebaut. Dies beinhaltet auch strenge Vorgaben für alle Mitarbeitenden, welche in Anbetracht der Risikominimierung jedoch in Kauf genommen werden. Daneben werden auch die technischen Systeme im Bereich IT-Security laufend ausgebaut.
Das Amt für Informatik wurde von der Regierung beauftragt, die Umsetzung der technischen Dienste aus der E-Government-Strategie zu übernehmen. Es muss ein Portfolio von Diensten realisiert werden, um die in der E-Government-Strategie skizzierte Landschaft zu realisieren.
Dabei geht es einerseits um E-Government-Basisdienste, welche die Verwaltung zur Verfügung stellt. Diese werden von sämtlichen staatlichen Institutionen und Organisationen genutzt und können Partnern aus der Wirtschaft angeboten werden. Sie sind für eine Vielzahl von elektronischen Dienstleistungen verwendbar.
Mit den E-Government-Anwendungen können Privatpersonen und Unternehmen zeit- und ortsunabhängig mit der Verwaltung auf digitalem Weg interagieren.
Zur Förderung einer positiven Leistungskultur setzt das Amt für Informatik auf ein Wertesystem mit den Werten "Kundenorientierung", "Zusammenarbeit", "Gemeinsam zum Erfolg", "Ergebnisorientierung" und "Menschlichkeit".