Importeure / Exporteure
Nebst dem Ziel der Vereinfachung der Verkehre B2B, B2G, G2B und G2G bestehen auch diverse externe Faktoren, die die Verwendung einer eindeutigen Identifizierung notwendig machen. Das sind unter anderem die weltweit verfolgte (Zoll-)Sicherheit im grenzüberschreitenden Warenverkehr als auch Belange der Aussenhandelsstatistik bzw. der internationalen Statistikabkommen. Diese Bereiche betreut weitgehend die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV).
Zur Erstellung einer Einfuhr- oder Ausfuhrdeklaration müssen sich im schweizerischen Zollgebiet ansässige Unternehmen ab 1. Januar 2016 mittels ihrer UID identifizieren. Mit anderen Worten: besitzt ein Unternehmen nach diesem Datum keine UID, kann dies den reibungslosen Import oder Export gefährden und zu Verzögerungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr führen. Es besteht hierfür auch keine Vertretungsmöglichkeit (z.B. durch eine Verzollungsagentur oder Speditionsfirma).
Liechtenstein gehört aufgrund des Zollvertrags zum Schweizer Zollgebiet. Somit sind alle in Liechtenstein ansässigen Unternehmen, deren Geschäftsmodell den Export und/oder Import von Waren nach bzw. aus dem Zollausland umfasst, unmittelbar betroffen.
Erkennen Sie Ihr Unternehmen in einer oder mehrerer dieser Gruppen wieder, wird Ihnen dringend empfohlen, eine UID zu beantragen.