Sammelmeldung GDL

Auf Gesuch hin prüft das Amt für Volkswirtschaft (AVW), ob die Voraussetzungen für eine Sammelmeldung erfüllt sind. Es teilt dem Gesuchsteller das Ergebnis in schriftlicher Form mit.

Informationen Sammelmeldung Amt für Volkswirtschaft

Merkblatt Sammelmeldung Amt für Volkswirtschaft

Mit dieser schriftlichen Mitteilung und weiteren Gesuchsunterlagen kann beim Ausländer- und Passamt (APA) für ein Kalenderjahr eine Jahresbewilligung beantragt werden. Dem APA sind mind. 14 Tage vor Beginn der Dienstleistungserbringung folgende Gesuchsunterlagen einzureichen:

für Staatsangehörige eines EWR-Mitgliedstaates:

  • AVW-Bestätigung Zulassung für Sammelmeldung
  • Gesuchsformular
  • Kopie des gültigen Passes oder Personalausweises

für Schweizer Staatsangehörige:

  • AVW-Bestätigung Zulassung für Sammelmeldung
  • Gesuchsformular
  • Kopie des gültigen Passes oder der gültigen ID

für Drittstaatsangehörige:

  • AVW-Bestätigung Zulassung für Sammelmeldung
  • Gesuchsformular
  • Kopie des gültigen Passes
  • Kopie des auf Dauer angelegter Aufenthaltstitel aus CH oder EWR

für liechtensteinische Staatsangehörige oder ausländische Personen mit Wohnsitz in FL:

Das APA prüft das Gesuch für eine Jahresbewilligung und stellt, sofern die Voraussetzungen nach den Bestimmungen des Personenfreizügigkeitsgesetzes erfüllt sind, eine GDL-Bewilligung in Papierform aus.

Für entsandte Mitarbeitende mit einer GDL-Jahresbewilligung entfällt die elektronische Meldung. Dies gilt auch für weitere Einsätze eines Mitarbeiters, die nicht Bestandteil der Sammelmeldung beim AVW sind. Der Dienstleistungserbringer ist aufgrund der Entsendeverordnung im Anschluss an die erteilte APA-Jahresbewilligung verpflichtet, gegenüber dem AVW eine Sammelmeldung vorzunehmen.

Die Jahresbewilligung aufgrund Sammelmeldung ist gemäss Art. 10 Abs. 1a der Gebührenverordnung im Ausländerrecht mit CHF 1000.- pro Person und Vorgang zu verrechnen.

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