Fristen
Für die verschiedenen Phasen eines Vergabeverfahrens gibt es diverse Mindest-Fristen zu berücksichtigen. Diese Fristen sind in den Artikeln 38 und 39 des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren und in den Artikeln 34 bis 36 der Verordnung zum Öffentlichen Auftragwesen im Bereich der Sektoren definiert.
Fristen im Bereich der nationalen Schwellenwerte (14 kb)
Fristen im Bereich der internationalen Schwellenwerte (36 kb)
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