Bauwesen-Berufe-Register

Das Amt für Volkswirtschaft führt gem. Art. 27 BWBG ein automatisiertes Register, in das die Daten der Bewilligungsinhaber, der Geschäftsführer und gegebenenfalls der Betriebsleiter eingetragen werden (Bauwesen-Berufe-Register). Es erteilt jedermann Auskunft über die in diesem Register eingetragenen Daten, soweit dem keine datenschutzrechtlichen Bestimmungen entgegenstehen.

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