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Grundverkehr
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- Erwerb im Rahmen einer Verlassenschaft
- Erwerb im Wege einer Zwangsversteigerung
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Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung
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Bauabfälle
Beim Bau oder Rückbau von Bauwerken im Hoch- und Tiefbau fallen grosse Mengen verschiedener Materialien an. Sie sind auf der Baustelle zu trennen und einer bewilligten Entsorgungsanlage zuzuführen.
Beim Bau oder Rückbau von Bauwerken im Hoch- und Tiefbau fallen grosse Mengen verschiedener Materialien an. Sie sind auf der Baustelle zu trennen und einer bewilligten Entsorgungsanlage zuzuführen.
Gebäudeschadstoffermittlung:
Beim Rückbau oder Umbau von Infrastruktur-, Industrie- und Gewerbebauten (unabhängig von ihrem Baujahr) sowie beim Rückbau oder Umbau eines Objektes mit Baujahr vor 1990 und einem Anfall von mehr als 200 m3 (fest) Rückbaumaterial ist eine Gebäudeschadstoffermittlung durch einen ausgewiesenen Diagnostiker durchzuführen. (siehe Ordentliche FAGES-Mitlieder, Fachbereich Diagnostik oder Forum Asbest).
Der Untersuchungsbericht (Gebäudeschadstoffermittlung) ist dem Amt für Umwelt wie auch dem Amt für Volkswirtschaft (Arbeitnehmerschutz) in elektronischer Form (z. Bsp. PDF) vorzulegen.
Vor Baubeginn ist dem Amt für Umwelt ein Entsorgungskonzept einzureichen. Spätestens vier Wochen nach Beendigung der Bau- bzw. Abbrucharbeiten ist dem Amt für Umwelt unaufgefordert ein Entsorgungsnachweis gemäss Formular zu erbringen
Merkblatt und Formulare
„Unverschmutztes Aushubmaterial" gilt rechtlich als Abfall. "Unverschmutztes Aushubmaterial" muss grundsätzlich auf einer bewilligten Inertstoff- oder Aushubdeponie entsorgt werden. Ausgenommen davon ist ein Massenausgleich auf einer Baustelle im Rahmen des im Baubewilligungsverfahren bewilligten Bauprojektes.
Für die Verwertung von "unverschmutztem Aushubmaterial" ausserhalb der Bauzone braucht es eine Bewilligung vom Amt für Umwelt. Die Verwertung von „unverschmutztem Aushubmaterial“ innerhalb der Bauzone ist nicht bewilligungspflichtig.
Informationen über die Verwertung mineralischer Bauabfälle sowie über die Entsorgung von Ausbauasphalt erhalten Sie über die folgenden Link:
Die Zeiten, in denen der Weg von Abbruchmaterialien direkt auf die Deponie führte, sind vorbei. Heute heisst das Zauberwort "Rückbau". Der geordnete Rückbau schafft die Voraussetzung für die Herstellung von hochwertigen Recyclingbaustoffen. Diese sind den herkömmlichen Materialien heute dank ständiger Weiterentwicklung sowohl in qualitativer als auch in finanzieller Hinsicht ebenbürtig. Sie haben jedoch einen wesentlichen Vorteil: Den ökologischen Aspekt. Mit der Verwendung von Recyclingbaustoffen schonen Sie nicht nur die knapper werdenden Rohstoffe, sondern helfen auch, Deponieraum zu sparen und unsere Landschaft so attraktiv zu erhalten, wie wir sie kennen.
Umsetzungskonzept Einsatz von Recyclingbaustoffen bei öffentlichen Bauten
Im Sinne einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft muss die Nachfrage nach Recyclingbaustoffen unbedingt erhöht werden. Als massgeblicher Bauherr trägt die öffentliche Hand diesbezüglich eine besondere Verantwortung und muss bei der gezielten Nachfrage und Verwendung von Recyclingbaustoffen eine wichtige Vorbildfunktion erfüllen. Durch frühzeitiges Einbeziehen respektive Vorschreiben von einschlägigen Anforderungen in Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen kann der Einsatz von hochwertigen Recyclingbaustoffen gezielt gefördert werden. Dies trifft auch auf die Gemeinden zu, die ebenfalls angesprochen sind, Recyclingbaustoffe vermehrt zu verwenden.
Das Umsetzungskonzept bzw. der Massnahmenplan soll den zuständigen Behörden von Land und Gemeinden als Grundlage beim Einsatz von Recycling-baustoffen bei öffentlichen Bauten dienen.
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Sven Bürzle Sven.Buerzle@llv.li +423 236 6187