Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Eine oder mehrere Personen, Firmen oder privat- oder öffentlich-rechtliche Verbandspersonen können zu einem beliebigen Zweck mit eigener Firma und einem im Voraus bestimmten Kapital (Stammkapital) eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen.
Die GmbH muss im Handelsregister eingetragen werden.
Merkblätter
Mustervorlagen
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GmbH-Antrag zur Eintragung und Verzicht auf die prüferische Durchsicht
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Erklärung betreffend den Verzicht auf die prüferische Durchsicht (Review) bei Kleinstunternehmen
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GmbH-Statuten
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GmbH - Annahme- und Firmazeichnungserklärung
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GmbH-Annahme- und Firmazeichnungserklärung samt Erklärung für die Mitglieder der Verwaltung zu Art. 180b Abs. 1 oder 3 - kein Ausschlussgrund
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Vereinfachte GmbH-Antrag zur Eintragung
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Muster-Protokoll für die Gründung einer GmbH gemäss Art. 390 Abs. 5 PGR
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GmbH - Annahme- und Firmazeichnungserklärung
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GmbH-Annahme- und Firmazeichnungserklärung samt Erklärung für die Mitglieder der Verwaltung zu Art. 180b Abs. 1 oder 3 - kein Ausschlussgrund
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Vereinfachte GmbH-Antrag zur Eintragung und Verzicht auf die prüferische Durchsicht
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Erklärung betreffend den Verzicht auf die prüferische Durchsicht (Review) bei Kleinstunternehmen
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Muster-Protokoll für die Gründung einer GmbH gemäss Art. 390 Abs. 5 PGR
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GmbH - Annahme- und Firmazeichnungserklärung
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GmbH-Annahme- und Firmazeichnungserklärung samt Erklärung für die Mitglieder der Verwaltung zu Art. 180b Abs. 1 oder 3 - kein Ausschlussgrund
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Gesetze
Das Amt für Justiz erstellt – abgesehen von der Errichtung der gesetzlich geforderten öffentlichen Urkunden und der Hilfestellung anlässlich der Anmeldung – keine Urkunden bzw. Verträge.
Bei Bedarf wenden Sie Sich bitte an die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer oder an die Liechtensteinische Treuhandkammer.