Veröffentlichung im UID-Register

Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt ein spezifisches und physisch eigenständiges UID-Register. Dieses ist öffentlich und kann im Internet unter www.uid.admin.ch aufgerufen werden. Es enthält die minimal erforderlichen Identifikationsangaben der UID-Einheiten. Dies sind für liechtensteinische Unternehmen:

  • Name des Unternehmens
  • Adresse des Unternehmens
  • UID
  • UID-Status
  • Handelsregisternummer mit Link zum FL-Firmenindex (sofern eingetragen)
  • Hinweis auf die in Liechtenstein gültigen MWST-Bestimmungen

Die Kernmerkmale von in Liechtenstein ansässigen Unternehmen, die im liechtensteinischen Handelsregister eingetragen sind, werden automatisch im UID-Register veröffentlicht. Nicht im liechtensteinischen Handelsregister eingetragene Einzelunternehmen können die Veröffentlichung im UID-Register selbst vornehmen oder beim Amt für Statistik beantragen. Die liechtensteinischen Unternehmen erhalten die UID sowie Benutzername und Passwort mittels Brief vom BFS. Nach der Eingabe von Benutzername und Passwort kann das Unternehmen die Daten prüfen und die Veröffentlichung vornehmen.

Die UID ist eine zwingend notwendige Angabe, wenn Sie Handelswaren aus dem Ausland erhalten oder ins Ausland senden. Ist die UID bei der Zollabfertigung nicht zur Hand bzw. ist diese nicht bekannt, kann es zu Verzögerungen kommen. Haben Sie jedoch Ihre UID im UID-Register veröffentlicht, kann beispielsweise das beauftragte Speditionsunternehmen, welches Ihre UID für die Zollabfertigung benötigt, diese direkt selbstständig und einfach in Erfahrung bringen. Die Veröffentlichung wird ohne Vorbehalte empfohlen.