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Wie wird Kinder- und Jugendarbeit gefördert?

Bei der Landesförderung im ausserschulischen Bereich wird unterschieden zwischen Institutionen-, Personen- und Projektförderung. Diese Förderung betrifft die Offene wie die verbandliche Jugendarbeit.

Förderung von Einrichtungen und Verbänden

Die Stiftung Offene Jugendarbeit und anerkannte Verbände (z.B. Pfadfinder und Pfadfinderinnen) erhalten in der Regel Jahresbeiträge.

Personenförderung

Gefördert werden können:

Projektförderung

Es werden auch einzelne Aktivitäten in Form von Einzelbeiträgen gemäss Kinder- und Jugendförderungs-Beitrags-Verordnung (KJFBV) gefördert. Dazu gehören:

  • Gruppenanimation
  • Lager
  • Internationaler Jugendaustausch und Jugendreisen
  • Präventionsangebot
  • Internationale Veranstaltungen, Tagungen, Konferenzen
  • Weiterbildungsveranstaltungen

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Verordnung zur Kinder- und  Jugendförderung.

Ansprechpersonen

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