eRechnung
Eingehende eRechnungen
Die Liechtensteinische Landesverwaltung akzeptiert eRechnungen derzeit lediglich für öffentliche Aufträge oberhalb der Schwellenwerte gemäss Art. 49b ÖAWG. Akzeptiert werden Rechnungen im XML-Format oder als PDF (bevorzugt). Ist unklar, ob Ihr Auftrag unter oder über dem entsprechenden Schwellenwert liegt, kontaktieren Sie bitte den Auftraggeber.
Rechnungen im XML-Format müssen:
- der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung entsprechen,
- die Kernelemente gemäss Art. 44a ÖAWV enthalten und
- unter Verwendung einer Syntax erstellt werden, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde.
Entsprechende eRechnungen sind per Mail zu senden an [email protected].
eRechnungen, die nicht öffentliche Aufträge oberhalb der Schwellenwerte betreffen, werden derzeit nicht akzeptiert.
Ausgehende eRechnungen
Der Versand von eRechnungen (z.B. eBill) durch die Liechtensteinische Landesverwaltung ist derzeit noch nicht möglich.