eRechnung

Eingehende eRechnungen

Die Liechtensteinische Landesverwaltung akzeptiert eRechnungen derzeit lediglich für öffentliche Aufträge oberhalb der Schwellenwerte gemäss Art. 49b ÖAWG. Akzeptiert werden Rechnungen im XML-Format oder als PDF (bevorzugt). Ist unklar, ob Ihr Auftrag unter oder über dem entsprechenden Schwellenwert liegt, kontaktieren Sie bitte den Auftraggeber.

Rechnungen im XML-Format müssen:

  • der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung entsprechen,
  • die Kernelemente gemäss Art. 44a ÖAWV enthalten und
  • unter Verwendung einer Syntax erstellt werden, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde.

Entsprechende eRechnungen sind per Mail zu senden an [email protected].

eRechnungen, die nicht öffentliche Aufträge oberhalb der Schwellenwerte betreffen, werden derzeit nicht akzeptiert.

Ausgehende eRechnungen

Der Versand von eRechnungen (z.B. eBill) durch die Liechtensteinische Landesverwaltung ist derzeit noch nicht möglich.