-
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
- Kontakt
-
Themen
- Informationen für Reisende/Hilfe im Ausland
- Prioritäten der Aussenpolitik
- Bilaterale Beziehungen
- Multilaterale Zusammenarbeit
- Europapolitik
- Aussenwirtschaftspolitik
- Internationale Humanitäre Zusammenarbeit und Entwicklung
- Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht
- Sicherheit und Verbrechensprävention
- Diplomatische Vertretung Liechtensteins im Ausland
- Diplomatische und konsularische Vertretungen in Liechtenstein
- Berichterstattungen und Publikationen
- Stellen
- Datenschutzhinweis
- Amt für Berufsbildung und Berufsberatung
- Amt für Bevölkerungsschutz
- Amt für Finanzen
- Amt für Gesundheit
- Amt für Hochbau und Raumplanung
- Amt für Informatik
-
Amt für Justiz
- Kontakt
- AJU-Newsletter
- eVertretung
- Grundbuch (GB)
- Grundverkehr Aufsicht
- Handelsregister (HR)
- Justizwesen (JUS)
- Mediation
- Opferhilfestelle (OHS)
- Stabsstelle Recht (SSR)
- Stiftungsaufsicht und Geldwäschereiprävention (STIFA/GWP)
- eBeurkundung
- Datenschutzhinweise
-
Amt für Kommunikation
- Audiovisuelle Medien
-
Elektronische Kommunikation
- Adressierung
- AGB und Entgeltbestimmungen
- Erreichbarkeit
- Glasfaserausbau FTTH
- Marktanalyse und beträchtliche Marktmacht
- Marktstatistik
- Meldepflicht, Meldung und Melderegister
- Mobilfunk
- Nummerierung
- Schlichtungsstelle gemäss Art. 4 Abs. 1 lit. a AStG
- Schlichtungsstelle gemäss Art. 86 KomG (Unternehmen)
- Störungsmitteilung gemäss Art. 15 KomG
- Technisches Glossar
-
Entscheidungen
- 16.09.2024: Entscheidung zur Untersagung der Tätigkeit der iMetrik Global (Europe) AG
- 28.05.2024: Zentraler Breitbandzugang für Massenmarkt
- 15.02.2024: Verfügung zum Widerruf der Zuteilung von Nutzungsrechten an Identifikationsmitteln (Adressen)
- 24.10.2023: Zugang zum Teilnehmeranschluss
- 27.02.2023: Verfügung auf vorläufige Zuteilung von Frequenzen in Bezug auf die 3ECOM-1 und 3ECOM-3 Filings des Fürstentums Liechtenstein bei der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) sowie Genehmigung des Frequenznutzungsvertrags zwischen Rivada AG und Rivada Space Networks GmbH
- 27.02.2023: Verfügung zum Widerruf der vorläufigen Frequenzzuteilung zugunsten der Trion Space AG
- 07.12.2022: Frequenzzuteilungen
- 28.10.2022: Zugang zum Telefonnetz
- 20.05.2022: Genehmigung eines Frequenznutzungsvertrages
- 04.10.2021: Verbindungsaufbau in Festnetzen
- 04.03.2021: Verfügung zur Anpassung der vorläufigen Frequenzzuteilungsverfügung
- 04.11.2020: Anrufzustellung in Mobilfunknetzen
- 04.11.2020: Anrufzustellung in Festnetzen
- 02.08.2018: Entscheidung bzgl. der Einführung der Rufnummernportabilität
- 08.01.2018: Vorläufige Frequenzzuteilung
- Höchstgerichtliche Rechtsprechung
- Archiv / alte Entscheidungen
- Frequenzen und Anlagen
- Geschäftsstelle der Medienkommission
- Postdienste und Paketzustelldienste
- Signatur- und Vertrauensdienste
- Weltraum
- Anträge und Formulare
- Datenschutzhinweis
- Interne Zuständigkeiten
-
Konsultationen
- Laufende Konsultationen
-
Abgeschlossene Konsultationen
- Aktualisierung Mustervorlage RIO
- Marktanalyse Zentraler Breitbandzugang für Massenmarkt
- Marktanalyse Teilnehmeranschluss
- Marktanalyse Zugang zum Telefonnetz
- Marktanalyse Festnetz-Originierung
- Marktanteile-Statistik
- Mustervorlage RIO
- Marktanalysen Mobilterminierung und Festnetzterminierung
- Festnetz-Entgelte (M1) der Telecom Liechtenstein AG
- Universaldienst im Bereich der Festnetztelefonie
- Grundlagen und Planung Marktanalyse 2019+
- Vorleistungsangebot \„Zugang zum öffentlichen Telefonnetz über VoIP“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Roundtable Nummernportabiliät am 29.11.2017
- Kostenrechnungsmodell Telecom Liechtenstein AG
- Konsultation zur Aufhebung der Verpflichtung für den Betrieb von öffentlichen Münz- und Kartentelefonen (Publifone)
- Öffentliche Konsultation des Vorleistungsangebots \„Bit-Stream-3“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Öffentliche Konsultation des Vorleistungsangebots \„VoIP Whitelabel FL“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Öffentliche Konsultation des Verfügungsentwurfs betreffend Zugang zum HFC-Netz der Liechtensteinischen Kraftwerke
- Stellungnahmen betreffend die Standardangebote (TAL, KOL) & Entgelte
- Standardangebot Kernnetz
- Kostenrechnungsmodell LKW
- Stellungnahmen zum Standardangebot für physischen Netzzugang (M4)
- Verfügungsentwurf StdA Kollokation
- Verfügungsentwurf Entgelte LKW
- Verfügungsentwurf StdA TAL Kupfer
- Standardangebot für physischen Netzzugang (M4) - TAL Kupfer
- Standardangebot für physischen Netzzugang (M4) - Kollokation
- Standardangebot für physischen Netzzugang (M4) - TAL CATV
- Vorleistungsangebot für CPS (M1)
- Standardangebote Originierung und Terminierung (M2/M3)
- Implementierung einer CPS/CS-Verpflichtung für Connecta
- Standardangebot für Breitbandzugang (M5)
- Reference Unbundling Offer (RUO)
- Standardangebot für den Zugang über VoIP
- Öffentliche Konsultation Vergabe Mobilfunkfrequenzen
- Laufende Datenerhebungen
- Kontakt
- Rechenschaftsbericht
- Rechtsgrundlagen
- Kundmachungen
-
Amt für Kultur
- Kontakt
- Amtsstellenleitung
- Archäologie
- Denkmalpflege
- Kulturschaffen
- Landesarchiv
- LiVE - Liechtensteinische Aktenverwaltung
- Zentrale Dienste
- Gesetze
- Datenschutzhinweis
- Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
- Amt für Personal und Organisation
-
Amt für Soziale Dienste
- Kontakt
- Kinder und Jugendliche
- Erwachsene
- Familienförderung
- Chancengleichheit
- Finanzielle Hilfen
- Datenschutz
- Barrierefreier Webzugang
- Amt für Statistik
-
Amt für Strassenverkehr
- eGov Portal
- Kontakt
- Wissenswertes
- Datenschutzhinweis
-
Führerschein
- Mein Weg zum Führerausweis
- e-Führerschein
- Chauffeurzulassungsverordnung (CZV)
- Computerunterstützte Theorieprüfung (CUT)
- Digitaler Fahrtenschreiber
- Fahrlehrer
- Führerschein im Kreditkartenformat
- Kategorien
- Lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferausweis)
- Lernmittel zur Theorieprüfung
- Medizinische Kontrolluntersuchung
- Internationaler Führerausweis
- Lernfahrausweis
- Praktischen Führerprüfung
- Theorieprüfung
- Umschreibung ausländischer Führerschein
- Verlust Führerschein
- Formulare
- Fahrzeuge
- Kontrollschilder
- Fahrzeugführer mit Behinderung
- Sonderbewilligung
- Administrative Massnahmen (ADMAS)
- Online-Terminvergabe
- Online-Schalter Zulassung
-
Amt für Tiefbau und Geoinformation
- Kontakt
- Aktuelle Bauvorhaben
-
Amtliche Vermessung (AV)
- Beteiligte Stellen
- Verfahren der Amtlichen Vermessung
- Nachführung/ Mutationen
- Nachführungsgeometer
- Ebenenmodell der Amtlichen Vermessung
- Detaillierungsgrad
- Rechtsgrundlagen/Instruktionen
- Amtliche Vermessungsschnittstelle
- Bezugsrahmenwechsel auf LV95
- Datenausgabe
- Richtlinien und Dokumente Amtliche Verrmessung
-
Bewilligungen
- Bewilligung Strassenreklame
- Bewilligung von Strassensignalisationen/ Verkehrsanordnungen
- Veranstaltungsbewilligung
- Bewilligung Inanspruchnahme öffentlichen Grundes
- Bewilligung für Grabarbeiten im öffentlichen Strassenraum
- Bewilligung für die Veröffentlichung von Geodaten
- Richtlinien und Weisungen Verkehrsanlagen und Signalisationen
- Geoinformation
- Infrastruktur Bau
- Infrastruktur Betrieb
- Landerwerb
- Landesvermessung
- ÖREB-Kataster
-
Download / Dokumente
- Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen
- Richtlinien und Weisungen Verkehrsanlagen und Signalisationen
- Richtlinien und Dokumente zum Strassenunterhalt
- Planungs- und Ausführungsunterlagen
- Empfehlungen zur Honorierung
- Dokumente zur Landsvermessung
- Richtlinien und Dokumente amtliche Verrmessung
- Technische Unterlagen und Weisungen ÖREB-Kataster
- Datenschutzhinweis
-
Amt für Umwelt
- Kontakt
- Wissenswertes
- Publikationen
- Recht
- Datenschutzhinweis
-
Amt für Volkswirtschaft
- Kontakt
- Amtliche Kundmachungen
- Arbeitsmarkt Service
- Datenschutzhinweis
- Arbeitslosenversicherung (ALV)
-
Arbeitssicherheit
- Arbeiten im Nahbereich von Hochdruckleitungen
- Arbeits- und Ruhezeiten
- Arbeitsmittel
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Arbeitsplätze
- Arbeitsräume und Umgebungsfaktoren
- Arbeitssicherheit mit System
- Druckgeräte
- Gesetzliche Grundlagen
- MAK Werte
- Plangenehmigung für gewerbliche und industrielle Bauten sowie Umgestaltung von Arbeitsstätten/Betriebsbewilligung
- Psychosoziale Risiken
- Rechte und Pflichten der Arbeitgebenden und der Arbeitnehmenden
- Sonderschutzbestimmungen
- Strahlenschutz
- Bauarbeiten
- Baustellenkoordination
- Energie / Energiefachstelle
- Forschung & Innovation
- Gefahrgutbeauftragter
- Geldspiel
-
Grenzüberschreitende Dienstleistungen aus dem Ausland
-
Entsendung von Arbeitnehmern
- Einzuhaltende Bestimmungen über Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen
- Meldepflichten
- Mitzuführende Unterlagen und weitere Mitwirkungspflichten, Kontrollen und Vollzugskosten
- Haftung und Verpflichtungen des liechtensteinischen Auftraggebers als Unternehmer
- Verwaltungsstrafrechtliche Verfahren, Bussen, Entsendesperre und Publikation
- Rechtsmittel und Verfahren für die zivilrechtliche Durchsetzung für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis
- Kontaktstellen
- Sanktionsliste gemäss Art. 7 Abs. 4 EntsG
-
GDL-Erbringung (selbstständig oder mit entsandten Arbeitnehmern)
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Gewerbegesetzes
- GDL-Erbringung im Bereich der Arbeitsvermittlung und des Personalverleihs
- GDL-Erbringung von Architekten, Bauleitern und Ingenieuren im Bauwesen
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes
- GDL-Erbringung in der Hausiertätigkeit und dem Wandergewerbe
- GDL-Erbringung in Branchen ausserhalb der Zuständigkeit des Amts für Volkswirtschaft
-
Entsendung von Arbeitnehmern
- Immaterialgüterrecht (Markeneintragung, Urheberrecht)
- Konsumentenschutz
- Öffentliches Arbeitsrecht
- Standortförderung
- Verzugszinsen im Zahlungsverkehr
- Warenverkehr
- Wettbewerbsrecht
-
Wirtschaft, Gewerbe
-
Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
- Neuerteilung Bewilligung eines Berufes gemäss Bauwesen-Berufe-Gesetz
- Geschäftsführer Neubestellung
- Zusätzlicher Beruf für eine bestehende Bewilligung
- Nachdruck einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe Gesetz
- Löschung einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe-Gesetz
- Kommission für Architekten und andere qualifizierte Berufe im Bauwesen
- Bauwesen-Berufe-Register
- Dolmetscherbewilligungen
- Gastwirteprüfung
- Gewerbeausübung mit Niederlassung
- Güter- und Personentransport
- Hausierbewilligungen
- Kreditvermittler - Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
- Internationale Gewerbelegitimationskarte
- Pauschalreise
- Private Arbeitsvermittler/Personalverleiher (AVG)
- Sonn- und Feiertagsruhe/Ladenschluss
-
Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
- Zentraler Unternehmensservice (EAP)
-
Ausländer- und Passamt
- Kontakt
- Information Ukraine
- Dienstleistungserbringung (GDL)
- Wohnsitz in Liechtenstein ohne Erwerbstätigkeit
- Wohnsitz in Liechtenstein zur Erwerbstätigkeit
- Erwerbstätigkeit ohne Wohnsitznahme
- Familiennachzug
- Daueraufenthalt und Niederlassung
- Verlängerung des Aufenthalts
- Beibehalt der Bewilligung
- Aufenthaltsausweise
- Dienstleistungen
- Reisepass
- Identitätskarte
- Schweizer Identitätskarte
- Diebstahl / Verlust eines Ausweisdokuments
- Asyl
- Integration
- Visum
- Wissenswertes
- Gesetze
- Datenschutzhinweis
- Schengen/Dublin
- Projekte
- Beratungs- und Beschwerdestelle
- Datenschutzstelle
- Diplomatische Vertretungen
- Fachstelle Datenschutz
-
Fachstelle Öffentliches Auftragswesen
- Kontakt
-
Grundsätzliche Bestimmungen
- Eignungskriterien
- Verfahrensarten und -methoden
- Fristen
- Vergabephasen, Rechtsmittel und Schadenersatz
- Auftragswertberechnung
- Geltungsbereich, nationale und internationale Schwellenwerte
- Kernpunkte und Mitgliedstaaten
- Spezielle Bestimmungen für Auftraggeber im Bereich der Sektoren
- Auftraggeber
- Bekanntmachungen
- Zuschlagskriterien
- Aufgabengebiet
- Informationen für Bewerber, Offertsteller und Auftragnehmer
- Bestimmungen Land
- Bestimmungen Gemeinden
- Bestimmungen Einrichtungen des öffentlichen Rechts
- Bestimmungen Einrichtungen des privaten Rechts
- Bestimmungen Sektoren Unternehmen
- Begriffsdefinition
- Statistik öffentliche Auftragsvergaben
- Inhalt der Ausschreibungsunterlagen
- Fragen und Antworten
- Recht
- Links
- Datenschutzhinweis
- Finanzkontrolle
- Information und Kommunikation der Regierung
- Landespolizei
- Opferhilfestelle
- Protokoll der Regierung
- Rechtsdienst der Regierung
-
Schulamt
- Kontakt
-
Organisation Schulamt
- Schulamtsleitung
- Recht
- Office Management
- Finanzen und Rechnungswesen
- Infrastruktur Bildungsbereich
- Stipendienstelle
- Hallenbad SZU Eschen
- Jugendhaus Malbun
- Pädagogik und Schulqualität
- Bildungscontrolling und Qualitätssicherung
- Mittel- und Hochschulen
- Europäischer Bildungsraum
- Pädagogischer Support
- Schulsozialarbeit
- Schulpsychologischer Dienst
- Lebensraum Schule / Zentrum für Schulmedien
-
Bildungsbereiche
-
Bildungswesen / Schularten
- Aufbau des Bildungswesens
- Kindergarten
- Primarschule
- Oberschule
- Realschule
- Gymnasium
- Berufsmaturitätsschule
- Freiwilliges 10. Schuljahr
- Sportschule Liechtenstein
- Timeout Schule FL
- Tagesschulen
- Sonderpädagogische Tagesschule Schaan
- Musikschule
- Kunstschule
- Berufsschulen
- Hochschulwesen
- Intensivkurs Deutsch als Zweitsprache (IK DaZ)
- Privatschulen / Ausländische Schulen
- Lehrpläne
- Schulen
- Schulleitungen
-
Schülerinnen und Schüler
- Vom Kindergarten in die Schule
- Aufnahme und Übertritt / Schullaufbahnen
- Bildungsangebote nach der obligatorischen Schulzeit
- Schülertransport (Bus)
- Dispensen
- Vorgehen bei Wohnortswechsel
- Berufswahlvorbereitung
- Schulsport Liechtenstein
- Besuch einer Privatschule bzw. ausländischen Schule
- Stellwerk 2.0 und Checks
- Beurteilung
- Elternmitwirkung
- Gemeindeschulrat
- Statistik
- Europarat-Charta
-
Schulische Fördermassnahmen
- Begabtenförderung
- Sonderschulung
- Ergänzungsunterricht
- Deutsch als Zweitsprache
- Intensivkurs Deutsch als Zweitsprache
- Spezielle Förderung
- Logopädie
- Psychomotorik
- Heilpädagogische Früherziehung
- Massnahmen bei Sinnesbeeinträchtigungen
- Schulsozialarbeit
- Timeout Schule
- Schulische Familienberatung
- Schulpsychologischer Dienst
-
Themen und Projekte
- Schulleistungserhebungen
- MINT-Förderung
- Gesundheitsförderung
- Sprach- und Leseförderung
- angek(l)ickt – Medien-Präventions-Performance
- Liechtenstein Languages
- Religionsunterricht
- Schul-ICT
- Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
- Waldtage 2023
- Europarat: Vorsitz im Ministerkomitee
- Klapp-Schulkommunikation
- Evaluation zur Lehrplaneinführung LiLe
- Pilotphase "Psychische Gesundheit der Schülerinnen und Schüler"
- Externe Nutzung von Schulanlagen
- EU-Programme
- Anfragen: Wiss. Qualifikationsarbeiten
-
Bildungswesen / Schularten
- Schulferien / Ferienkalender
- Stipendienstelle
- Gesetze
- Datenschutz
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Elternmitwirkung
- Offene Stellen
- Downloads
- A - Z Index
- Staatsanwaltschaft
- Stabsstelle Cyber-Sicherheit
- Stabsstelle EWR
- Stabsstelle FIU
- Stabsstelle für digitale Innovation
- Stabsstelle für Sport
- Stabsstelle für staatliche Liegenschaften
-
Stabsstelle Regierungskanzlei
- Kontakt
- Beglaubigungen
- Berichte und Anträge
-
Vernehmlassungen
- Laufende Vernehmlassungen
- abgelaufene Vernehmlassungen 2025
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2024
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2023
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2022
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2021
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2020
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2019
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2018
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2017
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2016
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2015
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2014
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2013
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2012
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2011
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2010
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2009
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2008
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2007
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2006
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2005
- Abgelaufene Vernehmlassungen 2004
- Externe Stellungnahmen zu Vernehmlassungen
- Bewilligungen
- Interreg V A – Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein
- Rechenschaftsbericht
- Rechtsvorschriften
- Referendumsvorlagen
- Registratur
- Staatskalender
- Telefonzentrale
- Wahlen und Abstimmungen
- Wappen und Farben Liechtensteins
- Datenschutzhinweis
-
Steuerverwaltung
- Kontakt
- Bankverbindung
- Direkte Steuern natürliche Personen
- Direkte Steuern juristische Personen
- eTax / elektronische Steuererklärung
- Grundstücksgewinnsteuer
- Internationales Steuerrecht
- Lohn-/Quellensteuer
- Mehrwertsteuer
- Selbstanzeige
- Stempelabgaben (Emissionsabgabe, Umsatzabgabe)
- Newsletter
- Gesetze
- Datenschutzhinweis
- Zivilstandsamt
Führerausweis-Entzugsverfahren nach einer Widerhandlung
Führerausweis-Entzugsverfahren nach einer Widerhandlung (SVG Art. 15 i.v.m SVG Art. 16)
Bei der Festsetzung der Dauer eines Ausweisentzuges sind die Grundsätze der Verhältnismässigkeit und der Gleichbehandlung zu berücksichtigen, sie trägt allen objektiven und subjektiven Umständen des jeweiligen Falles Rechnung. Konkret sind die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, namentlich die Gefährdung der Verkehrssicherheit, das Verschulden, der Leumund als Motorfahrzeugführer sowie die berufliche Notwendigkeit ein Motorfahrzeug zu führen. Eine Verurteilung wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung durch die Strafbehörde führt nicht zwingend zu einer schweren Widerhandlung. Die gesetzliche vorgeschriebene Mindestentzugsdauer des Ausweises darf nicht unterschritten werden. Das Verwaltungsverfahren (Entzugsverfahren des Amtes für Strassenverkehr) sowie das Strafverfahren (strafrechtliches Verfahren des Fürstlichen Landgerichtes) sind zwei unabhängige Verfahren.
Zu berücksichtigen sind:
- die Wichtigkeit der verletzten Vorschrift unter dem Aspekt Verkehrssicherheit
- die Schwere der begangenen Widerhandlung (leicht, mittelschwer, schwer)
- die Art der Gefährdung der Verkehrssicherheit (abstrakt oder konkret)
- den Verkehrsleumund als Fahrzeuglenker
- die berufliche Notwendigkeit ein Motorfahrzeug zu führen
Für die Fallbeurteilung und Dauer eines Führerausweisentzuges nach einer Widerhandlung stehen folgende drei Stufen zur Verfügung:
- leichter Fall - Verwarnung
- mittelschwerer Fall - Mindestentzug 1 Monat
- schwerer Fall - Mindestentzug 2 Monate
Leichter Fall – Verwarnung (SVG Art. 15 Abs. 2 Satz 2)
In leichten Fällen kann eine Verwarnung ausgesprochen werden, wenn in den vorangegangenen zwei Jahren keine Administrativmassnahme verfügt wurde.
Mittelschwerer Fall – Mindestentzug 1 Monat (SVG Art. 15 Abs 2, SVG Art. 16, Abs. 1 a)
Der Führerausweis oder Lernfahrausweis wird nach einer Widerhandlung, wenn Verkehrsregeln verletzt und dadurch die Strassenverkehrsteilnehmer gefährdet oder andere belästigt wurden entzogen. Ein mittelschwerer Fall wird nach den Umständen festgesetzt und richtet sich nach der Schwere des Verschuldens sowie dem Verkehrsleumund. Die Mindestentzugsdauer von einem Monat muss jedoch eingehalten werden. Einen Entzug in verschieden Etappen ist nicht möglich.
Schwerer Fall – Mindestentzug 2 Monate (SVG Art. 15 Abs. 3, SVG Art. 16, Abs 1 b, bbis, c und d, VZV Art 31)
Der Führer- oder Lernfahrausweis muss entzogen werden, wenn der Führer:
- den Verkehr in schwerer Weise gefährdet hat,
- in fahrunfähigem Zustand ein Motorfahrzeug geführt hat (Art. 29 Abs. 2 und Art. 51 Abs. 4),
- nach Verletzung oder Tötung eines Menschen die Flucht ergriffen hat,
- ein Motorfahrzeug zum Gebrauch entwendet hat,
- nicht bestrebt oder nicht fähig ist, ohne Gefährdung oder Belästigung anderer zu fahren,
- ein Motorfahrzeug zur Begehung eines Verbrechens oder mehrmals zu vorsätzlichen Vergehen verwendet hat,
Die Dauer des Entzuges beträgt:
mindestens zwei Monate, wenn der Führer den Verkehr in schwerer Weise gefährdet hat;
mindestens drei Monate, wenn der Führer:
- in fahrunfähigem Zustand ein Motorfahrzeug geführt hat; oder
- sich vorsätzlich einer Blutprobe oder einer von der Regierung geregelten Voruntersuchung (SVG Art. 51), die angeordnet wurde oder mit deren Anordnung er rechnen musste, oder einer zusätzlichen ärztlichen Untersuchung widersetzt oder entzogen hat oder den Zweck dieser Massnahmen vereitelt hat;
mindestens sechs Monate, wenn:
- der Führer trotz Ausweisentzug ein Motorfahrzeug geführt hat; oder
- dem Führer der Ausweis wegen einer Widerhandlung nach SVG Art. 15, Abs 3 Bst. b entzogen werden muss, die er innert zwei Jahren seit Ablauf des letzten Entzuges begangen hat;
mindestens ein Jahr, wenn der Führer innert fünf Jahren seit Ablauf eines früheren Entzuges:
- wegen Führens eines Motorfahrzeuges in fahrunfähigem Zustand aufgrund Alkohol-, Betäubungsmittel- oder Arzneimitteleinfluss erneut in einem solchen Zustand ein Motorfahrzeug geführt hat; oder
- wegen Vereitelung einer Massnahme zur Feststellung der Fahrunfähigkeit (Bst. bbis Ziff. 2) erneut vorsätzlich eine solche Massnahme vereitelt.
Rechtsgrundlagen